Die Gehälter in Rostock
Die Stadt Rostock ist ein wichtiger Ostseehafen. Vor Allem der Personenverkehr in andere Ostseeländer spielt eine bedeutende Rolle. Bedingt durch den Hafen sind auch zahlreiche Schifffahrtsunternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe in der Stadt ansässig. Überdies hinaus spielt aber auch die Lebensmittelindustrie, sowie der EDV Sektor eine große Rolle. Die Stadt besitzt eine Universität und ist Sitz mehrerer Medienunternehmen. In der Stadt befinden sich einige Sehenswürdigkeiten, sowie Theater, Museen und Veranstaltungssäle für Musikdarbietungen. In der Stadt verkehren Straßenbahnen und Omnibusse. Neben dem Hafen stellt auch der Bahnhof eine wichtige Verbindungsmöglichkeit für Fernstrecken dar. Doch auch über den eigenen Flughafen können einige Ziele im In- und Ausland erreicht werden.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Rostock beträgt 1.760,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.462,50 | € 2.058,33 | € 1.760,42 |
Netto | € 803,10 | € 1.463,67 | € 1.133,39 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden