Die Gehälter in Markgröningen
Die Stadt Markgröningen liegt in Baden-Württemberg, im Landkreis Ludwigsburg. Zusätzlich liegt die Stadt im Strohgäu und ist ungefähr zehn Kilometer von Ludwigsburg und ungefähr 15 Kilometer von Stuttgart entfernt. Die Wirtschaft wird maßgeblich vom Weinbau geprägt. Es befinden sich viele Firmen aus dieser Branche in der Stadt, aber auch der Dienstleistungsbereich ist gut ausgebaut und stark vertreten. Schulbesuche sind von der Grundschule bis zum Gymnasium möglich. An das Straßennetz ist die Ortschaft über die Autobahn A81 angebunden. Die öffentlichen Verkehrsmittel bringen die Fahrgäste in regelmäßigen Verbindungen ins regionale Umland. Die Stadt tut vieles, um ihre Verkehrsanbindungen und die heimische Wirtschaft zu erweitern und zu verbessern.
Das Durchschnittsgehalt für Kinderbetreuer in Markgröningen beträgt 1.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 1.600,00 | € 1.600,00 |
Netto | € 1.105,98 | € 1.268,36 | € 1.187,17 |
Der/die Kinderbetreuer/in beaufsichtigt Kinder in Privathaushalten bei der Freizeitgestaltung, auf dem Spielplatz oder beim Sport. Arbeitsplätze findet der/die Kinderbetreuer/in überwiegend in Privathaushalten.
Die Tätigkeit zum/zur Kinderbetreuer/in bedarf keiner speziellen Ausbildung. Eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung kann jedoch von Vorteil sein. Der/die Kinderbetreuer/in holt die Kinder zum Beispiel vom Kindergarten oder der Kindertagesstätte ab und bereitet die Mahlzeiten vor. Die Beschäftigung der Kinder ist die Hauptaufgabe des/der Kinderbetreuer/in. Er/sie spielt, bastelt, malt oder singt mit den Kindern und erzählt ihnen Geschichten. Der/die Kinderbetreuer/in hilft den Kindern bei der Körperpflege und beim An- und Ausziehen. Der/die Kinderbetreuer/in sollte auf jeden Fall ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, pädagogischem Wissen und Erfahrung in der Kinderbetreuung mitbringen. Der/die .
Die Gehäter Kinderbetreuer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden