Die Gehälter in Dreieich
Die Stadt Dreieich liegt im Bundesland Hessen. Sie gehört sowohl dem Landkreis Offenbach als auch dem Regierungsbezirk Darmstadt an. In Dreieich gibt es diverse Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Förderschulen, eine Volkshochschule und eine Musikschule. Vor allem die zahlreichen hier ansässigen IT-Unternehmen sorgen für eine gute wirtschaftliche Lage der Stadt. In der Vergangenheit wurden hier allerdings überwiegend Textilien produziert. Der städtische Weihnachtsmarkt findet jedes Jahr statt und ist bei sehr vielen Menschen aus der Stadt und auch aus der Umgebung sehr beliebt. Dreieich hat einige schöne Bauwerke zu bieten, die unbedingt besichtigt werden sollten. In Dreieich herrscht vorrangig der Busverkehr.
Das Durchschnittsgehalt für IT-Vertriebsbeauftragte in Dreieich beträgt 5.025,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 7.050,00 | € 5.025,00 |
Netto | € 1.835,99 | € 4.101,22 | € 2.968,61 |
Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r berät die Kunden bei der Auswahl von Hard- und Software und den benötigten Serviceleistungen. Gemeinsam mit den Kunden entwickelt die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r individuelle Lösungen.
Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r findet in den Firmen der Hard- und Softwarebranche zum Beispiel in der Softwareentwicklung Arbeitsplätze. In Unternehmensberatungen oder in Ingenieurbüros für technische Fachplanung können sie ebenso gut tätig sein, wie im Handel mit Computern und Software oder bei Unternehmen, welche telekommunikationstechnische Geräte und Anlagen herstellen. Die Ausbildung zur/zum IT-Vertriebsbeauftragte/r erfolgt in Form eines Selbststudiums, welches mit einer Zertifizierung abschließt. Diese wird auch von der Industrie- und Handwerkskammer angekommen. Der Vorbereitungskurs zur Zertifizierung findet in der Regel in Teilzeit statt. Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r .
Die Gehäter IT-Vertriebsbeauftragte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden