Die Gehälter in Northeim
Alles in allem ist die attraktive Stadt Northeim sehr idyllisch und auch in optischer Hinsicht sehr ansprechend. Mitten im Bundesland Niedersachsen gelegen, befindet sich die Stadt Northeim im gleichnamigen Landkreis. Insbesondere die sehr gut erhaltene, gut gepflegte und wunderschön angelegte Altstadt lenkt das Hauptaugenmerk der Besucher Northeims auf sich. Interessante Shoppingmöglichkeiten, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen locken die Menschen in die Stadt, denn auch interessante Jobchancen sind hier in relativ hohem Maße vorhanden. Insbesondere die zu Northeim gehörigen Ortschaften und Gemeinden laden zu dem einen oder anderen Ausflug ein: Bühle, Hammenstedt, Hillersee, Hollenstedt, Hohnstedt, Langenholtensen, Schnedinghausen, Stöckheim, Imbshausen, Edesheim, Denkershausen, Berwartshausen, Sudheim und Stöckheim gehören zu Northeim und machen unter anderem das attraktive Landschaftsbild aus.
Das Durchschnittsgehalt für Drucker - Digitaldruck in Northeim beträgt 2.175,66 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.065,60 | € 2.285,71 | € 2.175,66 |
Netto | € 1.425,22 | € 1.546,62 | € 1.485,92 |
Bei dem Beruf des/r Druckers - Digitaldruck handelt es sich um einen Ausbildungsberuf, der offiziell anerkannt ist. Geregelt ist dies nicht nur im Berufsbildungsgesetz, sondern auch in der Handwerksordnung.
Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel drei Jahre. Sofern die Leistungen gut sind, kann diese Ausbildungszeit allerdings verkürzt werden. Neben der Fachrichtung Digitaldruck existieren die Fachrichtungen Hochdruck, Flachdruck und Tiefdruck. Hierbei handelt es sich ebenfalls um beliebte Ausbildungsberufe, wenngleich der Beruf des/r Digitaldruckers/in derzeit sehr viel moderner und deshalb auch beliebter ist. Als Drucker/in in der Fachrichtung Digitaldruck übernimmt man zahlreiche Aufgaben. Die Hauptaufgabe liegt jedoch darin, verschiedene .
Die Gehäter Drucker - Digitaldruck basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden