Die Gehälter in Bruchsal
Bei der Stadt Bruchsal handelt es sich um eine Stadt, die im Bundesland Baden-Württemberg liegt. Sie gehört sowohl zum Landkreis als auch zum Regierungsbezirk Karlsruhe. Die Infrastruktur der Stadt ist gut ausgebaut. Vor allem mit Bus und Bahn gelangt man hier sehr schnell ans Ziel. Große Unternehmen der Industrie sind in Bruchsal ansässig und bieten den Einwohnern einen sicheren Arbeitsplatz. In Bruchsal befindet sich die Musik- und Kunstschule Bruchsal sowie eine private Hochschule. Zahlreiche Schulen geben den Schülern die Möglichkeit, die Allgemeinbildung zu erlangen. Einige Bauwerke locken die Menschen an. So beispielsweise das Bruchsaler Schloss. Viele Museen gibt es hier ebenfalls.
Das Durchschnittsgehalt für Vertriebsfachkraft (EDV) in Bruchsal beträgt 1.600,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 1.600,00 | € 1.600,00 |
Netto | € 817,28 | € 1.109,26 | € 963,27 |
Der/die Vertriebsfachkraft (EDV) ist für den Verkauf und Vertrieb von Hard- und Software zuständig. Zu den Aufgaben gehört nach der entsprechenden Kundenakquise eine kompetente Beratung der jeweiligen Kunden hinsichtlich der notwendigen Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik.
Sie informieren über sämtliches Zubehör und neue Produkte am Markt, die für den Kunden aus dem privaten oder gewerblichen Bereich jeweils interessant sein könnten. Vertriebsfachkräfte (EDV) können die gewerblichen und privaten Kunden auch bei der Konfiguration unterstützen und entsprechende Lösungsvorschläge ausarbeiten. Marktbeobachtung sowie Produkt- und Marktanalysen fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Vertriebsfachkraft (EDV), wie auch die Präsentation neuer Hard- oder Software bei Messen. Vertriebsfachkräfte (EDV), die im Bereich Benutzerservice arbeiten, sorgen für die notwendige Unterstützung der Anwender und erstellen Lösungsvorschläge für die Probleme der Kunden und Anwender. Der/die .
Die Gehäter Vertriebsfachkraft (EDV) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden