Die Gehälter in Offenbach am Main
Die Stadt Offenbach am Main liegt in Hessen in der Nähe von Frankfurt. Die Stadt ist seit jeher Sitz namhafter Unternehmen, wenngleich auch die Namen im Laufe der Zeit gewechselt haben. Offenbach am Main ist ein wichtiger Standort für große Unternehmen in den Bereichen Gerätebau und Kunststoffindustrie, aber ist auch ein großer Dienstleistungsstandort. Auch der Finanz- und Versicherungssektor ist in der Stadt stark vertreten. Offenbach am Main ist auch ein Zentrum des Grafikdesigns. Zudem ist auch die Automobilindustrie stark präsent. Die moderne Stadt ist an das Autobahnsystem angeschlossen und besitzt einen Bahnhof sowie einen Hafen. Innerhalb der Stadt verkehren Busse.
Das Durchschnittsgehalt für Verlagskaufmann - Zeitungs- u. Zeitschriftenverlag in Offenbach am Main beträgt 3.531,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.080,00 | € 4.983,33 | € 3.531,67 |
Netto | € 1.387,90 | € 3.315,61 | € 2.351,76 |
Bei dem Beruf des/der Verlagskaufmann/-frau - Zeitungs- u. Zeitschriftenverlag handelt es sich um eine veraltete Bezeichnung.
Das Berufsbild wurde 1981 anerkannt und 2006 durch den Beruf des/der Medienkaufmann/-frau abgelöst. Mit dieser Änderung wurde der schnellen Entwicklung dieser Branche Rechnung getragen. Insbesondere die Einbindung der neuen digitalen Medien trägt der aktuellen Entwicklung im Verlags- und Medienwesen ist für diese Änderung maßgeblich verantwortlich. Der/die Verlagskaufmann/-frau - Zeitungs- u. Zeitschriftenverlag findet vor allem im Verlagswesen interessante Tätigkeitsfelder. Hier bestehen die Aufgaben im Verlegen von Zeitungen, Zeitschriften aber auch von digitalen Zeitschriften und Zeitungen. Weitere Arbeitsmöglichkeiten findet der/die Verlagskaufmann/-frau - Zeitungs- u. Zeitschriftenverlag im Großhandel für Papier, Bürobedarf, Büchern, Zeitungen und Zeitschriften. Hier reichen die Aufgaben von der Sortimentsauswahl bis hin zur Betreuung von Kunden und Lieferanten. Eine gute und fundierte .
Die Gehäter Verlagskaufmann - Zeitungs- u. Zeitschriftenverlag basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden