Die Gehälter in Hambrücken
Der Ort Hambrücken befindet sich in dem Bundesland Baden-Württemberg. Das Zentrum der gleichnamigen Gemeinde gehört zu dem Landkreis Karlsruhe und liegt nur wenige Kilometer entfernt von der Stadt. Das nahezu wichtigste Element der regionalen Infrastruktur ist die Bundesstraße B 36. Diese ermöglicht eine schnelle und zudem auch sehr gute Anbindung an die Städte Mannheim und Karlsruhe. Zudem erweiterte man in dem Ort das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Auffahrt auf die A5 ist nur wenige Kilometer entfernt. Die Wirtschaft von Hambrücken setzt sich in erster Linie aus den verschiedensten kleinen Unternehmen zusammen. Da diese nur wenige Mitarbeiter beschäftigen, pendeln die meisten Einheimischen in die umliegenden Städte, wie zum Beispiel Karlsruhe.
Das Durchschnittsgehalt für Technische/r Betriebswirt in Hambrücken beträgt 5.714,29 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.714,29 | € 5.714,29 | € 5.714,29 |
Netto | € 3.967,29 | € 3.967,29 | € 3.967,29 |
Als weisungsbefugte Führungskraft führt der/die Technische/r Betriebswirt/in im Handwerk kaufmännische, verwaltende, organisatorische und technische Aufgaben aus. Dabei schließt er/sie damit die Lücke zwischen Büro und Werkstatt.
Der/die Technische/r Betriebswirt/in ist zum Beispiel im Rechnungswesen, der Auftragsbearbeitung, der Materialwirtschaft aber auch in Werbung und Akquise tätig. Der/die Technische/r Betriebswirt/in kümmert sich um die Optimierung von Arbeitsabläufen, aber auch die Bearbeitung von Personalaufgaben und der Betriebsorganisation gehört zu seinem/ihrem Arbeitsfeld. Der/die Technische/r Betriebswirt/in entwickelt Marketingstrategien, pflegt den Kundenkontakt und überwacht die Zielerreichung anhand der Betriebskennzahlen. Im Bereich der Kundenakquise oder -beratung ist der/die Technische/r Betriebswirt/in kompetenter Ansprechpartner. Eine gute Kommunikationsfähigkeit und eine .
Die Gehäter Technische/r Betriebswirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden