Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Rundfunk-, Fernsehsprecher in Karlsruhe (Baden) beträgt 2.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.000,00 | € 2.000,00 |
Netto | € 1.285,71 | € 1.285,71 | € 1.285,71 |
Mit seiner Stimme kann man wesentlich mehr anfangen, als diese für eine Gesangskarriere einzusetzen. Wer über eine gute Stimme verfügt, für den ist der Beruf des Rundfunk-, Fernsehsprechers bzw.
der Rundfunk-, Fernsehsprecherin genau die richtige Berufswahl. Dieser Beruf, der zu früheren Zeiten noch als Ansager bzw. Ansagerin bekannt war, führt den Zuschauer bzw. Zuhörer durch das redaktionell aufbereitete Programm und dient besonders im Rundfunkbereich der Unterhaltung. Die Arbeit des Rundfunk-, Fernsehsprechers bzw. der Rundfunk-, Fernsehsprecherin erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Unterhaltung und das Überliefern von Berichten an das Publikum, vielmehr gehört es zu den Aufgaben, diese Informationen vorab .
Die Gehäter Rundfunk-, Fernsehsprecher basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Berlin | € 3.800,00 |
Hannover | € 3.000,00 |
Karlsruhe (Baden) | € 2.000,00 |
Köln | € 4.380,51 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden