Die Gehälter in Apolda
Apolda ist eine Kreisstadt in Mittelthüringen und gehört dem Landkreis Weimarer Land an. Apolda ist bekannt für die über 20 Jahre betriebene Strickwarenherstellung, das Dobermann-Denkmal, das Mahnmal für die Opfer des Faschismus sowie den Automobilbau. Apolda ist von den herrlichen Nachbargemeinden Flurstedt, Kapellendorf, Mattstedt, Niederroßla, Oßmannstedt, Wickerstedt, Wiegendorf, unter anderem aber auch Willerstedt umgeben. Alle angrenzenden Gemeinden gehören zum Landkreis Weimarer Land. In Apolda ansässige Unternehmen sind die Apollo-Werke AG, aber auch der aus Südtirol stammende Pionier und unumstrittene Weltmarktführer, Herr Dr. Schär, der qualitativ hochwertige Problemlösungen im Bereich der Forschung und Entwicklung glutenfreier Nahrungsmittel tätig ist, sowie für Qualität, Sicherheit und Genuss steht. Apoldas zentrale Lage bietet zudem eine günstige Erreichbarkeit zu den wichtigen Standorten dieser Region per Auto, Bahn und Flugzeug an.
Das Durchschnittsgehalt für Raum- u. Hausratreiniger in Apolda beträgt 1.093,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.093,00 | € 1.093,00 | € 1.093,00 |
Netto | € 844,71 | € 844,71 | € 844,71 |
Bei dem Beruf des/r Raum- und Haushaltsreinigers/in handelt es sich um den eher bekannten Beruf Raumpfleger. Es handelt sich hierbei nicht um einen Ausbildungsberuf.
Demnach kann man den Beruf des/r Raum- und Haushaltsreinigers/in nicht erlernen. Es ist deshalb so, dass bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Gebäude- oder Objektreinigung vorliegen sollte. Ausgelernte Leute werden selbstverständlich bevorzugt. Auch die erbrachten Leistungen sollten gut sein, denn die Konkurrenz ist groß. Als Raum- und Haushaltsreiniger/in wird vor allen Dingen eine Aufgabe wahrgenommen - das Putzen. Das Putzen bezieht sich bei diesem Beruf allerdings lediglich auf die Innenräume verschiedener Gebäude. Es wird Staub gewischt, .
Die Gehäter Raum- u. Hausratreiniger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden