Die Gehälter in Bad Reichenhall
Bad Reichenhall liegt im Berchtesgadener Land in Oberbayern. Bad Reichenhall ist die Kreisstadt des Landkreises Berchtesgardener Land, aber seine Bekanntheit verdankt Bad Reichenhall den zahlreichen Solequellen, die jährlich viele Kurgäste in die Stadt bringen. Bad Reichenhall hat eine lange Geschichte, die sich schon immer um das Salz drehte. Durch das Salz bzw. die Salzgewinnung wurde Bad Reichenhall schon sehr früh zu einer wohlhabenden Stadt. Später lebte Bad Reichenhall hauptsächlich vom Kurbetrieb. Die Krise der staatlichen Bäder machte auch vor Bad Reichenhall nicht halt und manches Haus geriet in Bedrängnis. Im Jahr 1997 wurde der Kurbetrieb privatisiert und seit her sind viele Investitionen in die Kur- und Wellnessanlagen in Bad Reichenhall geflossen, das mittlerweile wieder zu den beliebtesten Kurorten gehört und den Einwohnern damit Einnahmen und Beschäftigung beschert.
Das Durchschnittsgehalt für Psychologische/r Psychotherapeut in Bad Reichenhall beträgt 3.500,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.500,00 | € 3.500,00 | € 3.500,00 |
Netto | € 2.070,89 | € 2.070,89 | € 2.070,89 |
Um den Beruf des/r psychologischen Psychotherapeut/in ausüben zu können, sollte bereits ein abgeschlossenes Studium im Bereich Psychologie vorliegen. Anschließend erfolgt eine Weiterbildung in die Fachrichtung psychologischer Psychotherapeut.
Allerdings dauert diese Weiterbildung eine ganze Weile. Zwischen mindestens 3 und mindestens 5 Jahren solle man hierfür einrechnen. Wer sich vornimmt, die Weiterbildung in Form des Vollzeitunterrichts durchzuführen, der benötigt mindestens 3 Jahre. Bei der Durchführung der Weiterbildung in Form eines Teilzeitunterrichts benötigt man mindestens 5 Jahre. Der/die psychologische Psychotherapeut/in behandelt psychische Störungen mittels verschiedener psychotherapeutischer Maßnahmen. Diese sind sehr vielseitig. Eine weitere Voraussetzung, um diesen .
Die Gehäter Psychologische/r Psychotherapeut basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden