Die Gehälter in Lahr / Schwarzwald
Die Stadt Lahr/Schwarzwald in Baden-Württemberg liegt zwischen Freiburg im Breisgau und Karlsruhe. Die drei Bundesstraßen B3, B26 und B415 treffen sich bei Lahr, der Anschluss zur Bundesautobahn A5 ist nicht weit entfernt. Die produzierende Industrie - zum Beispiel in den Bereichen Maschinenbau und Sanitär - sowie einige Verlage bieten - neben Handwerks- und Handelsbetrieben - Arbeitsplätze und Lehrstellen. Das Klinikum Lahr als Lehrkrankenhaus und die private wissenschaftliche Hochschule Lahr sind Besonderheiten des Ausbildungsangebotes. Mehrere Gymnasien, eine Realschule und einige Grundschulen sorgen für eine ausgezeichnete schulische Versorgung der Stadt. Besondere Angebote sind die Kaufmännische Schule, eine Berufsschule, eine Altenpflegeschule sowie Abendgymnasium und -Realschule für Erwachsene. Auch eine Hebammenschule und Physiotherapeutenschule sind - unter anderem - zu finden.
Das Durchschnittsgehalt für Maschineneinrichter, o.n.A. in Lahr / Schwarzwald beträgt 4.246,97 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.837,80 | € 5.656,14 | € 4.246,97 |
Netto | € 1.882,05 | € 3.709,15 | € 2.795,60 |
Ein/e Maschineneinrichter/in, o. n.
A. ist für jede maschinelle Anlage in einem Betrieb zuständig. Egal, ob er/sie das Aufgabengebiet in der Autoindustrie - also der Autoherstellung - oder in und um die Metallindustrie zu bewältigen hat, ein/e Maschineneinrichter/in, o. n. A. muss dafür Sorge tragen, dass Maschinen funktionieren und im Falle eines Defekts wieder zum Laufen gebracht werden. Selbstverständlich können sie auch in der Herstellung von industriellen Maschinen ihren Tätigkeitsbereich finden. Grundlegend für die Arbeit als ein/e Maschineneinrichter/in, o. n. A. ist eine Ausbildung zum Maschinisten, zum Anlagetechniker oder eine vergleichbare Lehre. Aber auch Grundwissen in der medizinischen Technik kann vorteilhaft .
Die Gehäter Maschineneinrichter, o.n.A. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden