Die Gehälter in Erlangen
Die bayrische Stadt Erlangen hat eine lange Geschichte als Industrie-, Garnisons- und Universitätsstadt, was sich in zahlreichen Sehenswürdigkeiten verdeutlicht. Heute kann Erlangen als Zentrum der Hochtechnologie und der Forschung angesehen werden. Vor allem im Bereich der Medizintechnik sind zahlreiche namhafte Unternehmen in der Stadt ansässig. Zudem befinden sich zahlreiche Universitätskliniken in der Stadt. Mehrere Unternehmen in Erlangen sind auch in der Energiewirtschaft tätig. Erlangen liegt am Main-Donau-Kanal und betreibt hier auch einen Hafen, in dem zahlreiche Güter umgeschlagen werden. Für die Sicherung des Nahverkehrs sorgen mehrere Omnibuslinien. Erlangen besitzt einen Bahnhof. Für internationale Flugverbindungen wird der nächstgelegene Flughafen Nürnberg benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Maschinenbaumechaniker in Erlangen beträgt 2.773,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.405,00 | € 3.141,67 | € 2.773,34 |
Netto | € 1.814,11 | € 1.854,80 | € 1.834,46 |
Bei dem Beruf Maschinenbaumechaniker/in handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der durch die Ausbildungsberufe Feinwerkmechaniker/in in verschiedenen Bereichen ersetzt wurde. Der/die Maschinenbaumechaniker/in fertigt Werkstücke aus Metall oder Kunststoffen und setzen diese entsprechend in die jeweiligen Maschinen oder Anlagen ein.
Die Prüfung der Maßgenauigkeit und das entsprechende funktionsgerechte Einstellen und Einpassen wird von den Maschinenbaumechanikern/innen ausgeführt. Auch die Installation von pneumatischen, hydraulischen, mechanischen oder auch elektronischen Steuerungen und Systemen in Maschinen und Anlagen fällt in den Tätigkeitsbereich der Maschinenbaumechaniker/in. Sie sind für die regelmäßige Wartung und Inspektion der Maschinen verantwortlich. Der/die Maschinenbaumechaniker/in ist in der Lage, einzelne Maschinen .
Die Gehäter Maschinenbaumechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden