Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für Künstlervermittler in Frankfurt am Main beträgt 8.333,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 8.333,33 | € 8.333,33 | € 8.333,33 |
Netto | € 5.748,52 | € 5.748,52 | € 5.748,52 |
Künstlervermittler bzw. Künstlervermittlerinnen beschäftigen sich damit, Aufträge für die von ihnen vertretenen Künstler und Künstlerinnen zu beschaffen.
Sie sind vorwiegend selbstständig tätig oder in Model-, Casting-, Event- oder Veranstaltungsagenturen angestellt. Eine Beschäftigungsalternative ist z.B. eine Tätigkeit im Beruf des Kultur- oder Musikmanagers. Die Auftraggeber wie etwa Produzenten, Regisseure oder Werbeagenturen stellen ganz spezielle Anforderungen an die gesuchten Darsteller und Darstellerinnen. Künstlervermittler bzw. Künstlervermittlerinnen verfügen über eine Kartei von Künstlern und Künstlerinnen, die sie den potentiellen Auftraggebern vorlegen können. Zum Erstellen dieser Kartei organisieren sie Vorsprechtermine .
Die Gehäter Künstlervermittler basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Alpen | € 1.625,00 |
Berlin | € 1.466,67 |
Düsseldorf | € 3.087,50 |
Frankfurt am Main | € 8.333,33 |
Hamburg | € 2.708,33 |
Köln | € 2.275,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden