Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Künstlervermittler in Düsseldorf beträgt 4.170,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.087,50 | € 5.254,17 | € 4.170,84 |
Netto | € 1.997,47 | € 3.029,64 | € 2.513,56 |
Künstlervermittler bzw. Künstlervermittlerinnen beschäftigen sich damit, Aufträge für die von ihnen vertretenen Künstler und Künstlerinnen zu beschaffen.
Sie sind vorwiegend selbstständig tätig oder in Model-, Casting-, Event- oder Veranstaltungsagenturen angestellt. Eine Beschäftigungsalternative ist z.B. eine Tätigkeit im Beruf des Kultur- oder Musikmanagers. Die Auftraggeber wie etwa Produzenten, Regisseure oder Werbeagenturen stellen ganz spezielle Anforderungen an die gesuchten Darsteller und Darstellerinnen. Künstlervermittler bzw. Künstlervermittlerinnen verfügen über eine Kartei von Künstlern und Künstlerinnen, die sie den potentiellen Auftraggebern vorlegen können. Zum Erstellen dieser Kartei organisieren sie Vorsprechtermine .
Die Gehäter Künstlervermittler basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Alpen | € 1.625,00 |
Berlin | € 1.466,67 |
Düsseldorf | € 3.087,50 |
Frankfurt am Main | € 8.333,33 |
Hamburg | € 2.708,33 |
Köln | € 2.275,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden