Die Gehälter in Solingen
Die Großstadt Solingen liegt in Nordrhein Westfalen und ist ein wichtiges Zentrum für die Kunststoff- und Metallwarenindustrie. Aber auch einige Betriebe der Fahrzeugindustrie sind hier ansässig. Überdies hinaus ist Solingen schon historisch gesehen bekannt für seine zahlreichen Schneidwerkbetriebe. Abgesehen davon finden sich noch einige Unternehmen der Lebensmittelbranche und der Medizintechnik in der Stadt. Die Stadt besitzt ein reges Kultur- aber auch Nachtleben. In der Stadt sind zahlreiche Museen angesiedelt, die von der Geschichte der Stadt zeugen. Es finden aber auch zahlreiche kulturelle und musikalische Veranstaltungen statt, die unzählige Besucher anziehen. In der Stadt Solingen sorgen Busse und Obusse für die Nahverkehrsversorgung.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufm. Assistent - Rechnungswesen in Solingen beträgt 2.875,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.100,00 | € 4.650,00 | € 2.875,00 |
Netto | € 682,34 | € 2.641,90 | € 1.662,12 |
Der Beruf des kaufmännischen Assistenten-Rechnungswesen, der kaufmännischen Assistentin-Rechnungswesen ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Im Rechnungswesen übernehmen der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen in der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung verantwortungsvolle Fachaufgaben.
Sie stellen Entscheidungshilfen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen aus dem Rechnungswesen für andere Betriebsbereiche. Dies sind die Beschaffung, die Lagerhaltung, die Personenwirtschaft und der Absatz. In der Geschäftsbuchhaltung unterstützen der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen die Betriebsleitung. Dabei bearbeiten sie unterschiedliche Kontierungsfälle wie zum Beispiel Buchungen im Anlagen-, Kontokorrent- oder im Lohn- und Gehaltsbereich. Der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen bearbeiten ebenso Mahnvorgänge und übernehmen Aufgaben in der Kassenführung und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Sie arbeiten häufig mit entsprechenden Buchhaltungsprogrammen am Computer. Der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin -Rechnungswesen erfassen in der Betriebsbuchhaltung Kostendaten und werten diese aus. Sie erstellen die Betriebsabrechnung und betriebliche Erfolgsrechnung. Anhand der von dem kaufmännischen Assistenten-Rechnungswesen und der kaufmännischen Assistentin-Rechnungswesen erstellten Monats- und Jahresabschlüsse stellen sie verlässliches Zahlenmaterial bereit für .
Die Gehäter Kaufm. Assistent - Rechnungswesen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Arnsberg, Westfalen | € 2.984,43 |
Aschaffenburg | € 1.105,95 |
Bad Bentheim | € 2.000,00 |
Bad Kreuznach | € 1.800,00 |
Berlin | € 1.000,00 |
Bocholt | € 1.776,67 |
Braunschweig | € 450,00 |
Bremen | € 1.250,00 |
Cuxhaven | € 2.013,29 |
Dägeling | € 1.250,00 |
Dieburg | € 1.456,41 |
Dorsten | € 1.792,00 |
Dortmund | € 1.514,00 |
Düsseldorf | € 1.000,00 |
Erkelenz | € 1.600,00 |
Erlangen | € 1.960,00 |
Eschborn, Taunus | € 2.500,00 |
Essen, Ruhr | € 480,00 |
Euskirchen | € 1.526,88 |
Frankfurt am Main | € 1.444,44 |
Groß-Umstadt | € 1.296,00 |
Hamburg | € 950,00 |
Hanau | € 1.706,20 |
Ingolstadt, Donau | € 950,00 |
Jork, Niederelbe | € 1.664,96 |
Karlsruhe (Baden) | € 1.600,00 |
Kassel, Hessen | € 920,83 |
Köln | € 700,00 |
Königswinter | € 990,00 |
Krefeld | € 1.800,00 |
Leverkusen | € 2.008,11 |
Lichtenau (Baden) | € 2.345,28 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 1.933,33 |
Minden, Westfalen | € 1.250,00 |
München | € 1.350,00 |
Münster, Westfalen | € 1.200,00 |
Neu-Isenburg | € 2.000,00 |
Norderstedt | € 1.150,00 |
Nürnberg, Mittelfranken | € 625,00 |
Offenburg | € 1.625,00 |
Oldenburg in Oldenburg | € 2.000,00 |
Ostfildern | € 5.200,00 |
Potsdam | € 1.420,95 |
Regensburg | € 869,57 |
Saarbrücken | € 1.536,00 |
Siegburg | € 2.700,00 |
Solingen | € 1.100,00 |
Speyer | € 2.095,24 |
Stuttgart | € 1.585,00 |
Villingen-Schwenningen | € 1.200,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden