Die Gehälter in Bocholt
Die Stadt Bocholt liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Borken und ist die größte Stadt dieses Landkreises. Der Regierungsbezirk, welcher für die Stadt Bocholt zuständig ist, ist Münster. In Bocholt gibt es nicht nur zahlreiche Museen und interessante Bauwerke, sondern auch zahlreiche Archive, die sehr viel Aufschluss über die Vergangenheit der Stadt geben. Die Wirtschaft der Stadt Bocholt wird hauptsächlich durch die Einkaufsmöglichkeiten angekurbelt. Mehrere Einkaufszentren gibt es hier. Doch auch die Industrie ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor der Stadt. In Bocholt gibt es zahlreiche Schulen, unter anderem Grundschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen. Auch berufsbildende Schulen gibt es in der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufm. Assistent - Rechnungswesen in Bocholt beträgt 3.499,03 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.776,67 | € 5.221,39 | € 3.499,03 |
Netto | € 1.003,26 | € 3.386,33 | € 2.194,80 |
Der Beruf des kaufmännischen Assistenten-Rechnungswesen, der kaufmännischen Assistentin-Rechnungswesen ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Im Rechnungswesen übernehmen der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen in der Geschäfts- und Finanzbuchhaltung verantwortungsvolle Fachaufgaben.
Sie stellen Entscheidungshilfen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen aus dem Rechnungswesen für andere Betriebsbereiche. Dies sind die Beschaffung, die Lagerhaltung, die Personenwirtschaft und der Absatz. In der Geschäftsbuchhaltung unterstützen der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen die Betriebsleitung. Dabei bearbeiten sie unterschiedliche Kontierungsfälle wie zum Beispiel Buchungen im Anlagen-, Kontokorrent- oder im Lohn- und Gehaltsbereich. Der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin-Rechnungswesen bearbeiten ebenso Mahnvorgänge und übernehmen Aufgaben in der Kassenführung und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Sie arbeiten häufig mit entsprechenden Buchhaltungsprogrammen am Computer. Der kaufmännische Assistent-Rechnungswesen und die kaufmännische Assistentin -Rechnungswesen erfassen in der Betriebsbuchhaltung Kostendaten und werten diese aus. Sie erstellen die Betriebsabrechnung und betriebliche Erfolgsrechnung. Anhand der von dem kaufmännischen Assistenten-Rechnungswesen und der kaufmännischen Assistentin-Rechnungswesen erstellten Monats- und Jahresabschlüsse stellen sie verlässliches Zahlenmaterial bereit für .
Die Gehäter Kaufm. Assistent - Rechnungswesen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Arnsberg, Westfalen | € 2.984,43 |
Aschaffenburg | € 1.105,95 |
Bad Bentheim | € 2.000,00 |
Bad Kreuznach | € 1.800,00 |
Berlin | € 1.000,00 |
Bocholt | € 1.776,67 |
Braunschweig | € 450,00 |
Bremen | € 1.250,00 |
Cuxhaven | € 2.013,29 |
Dägeling | € 1.250,00 |
Dieburg | € 1.456,41 |
Dorsten | € 1.792,00 |
Dortmund | € 1.514,00 |
Düsseldorf | € 1.000,00 |
Erkelenz | € 1.600,00 |
Erlangen | € 1.960,00 |
Eschborn, Taunus | € 2.500,00 |
Essen, Ruhr | € 480,00 |
Euskirchen | € 1.526,88 |
Frankfurt am Main | € 1.444,44 |
Groß-Umstadt | € 1.296,00 |
Hamburg | € 950,00 |
Hanau | € 1.706,20 |
Ingolstadt, Donau | € 950,00 |
Jork, Niederelbe | € 1.664,96 |
Karlsruhe (Baden) | € 1.600,00 |
Kassel, Hessen | € 920,83 |
Köln | € 700,00 |
Königswinter | € 990,00 |
Krefeld | € 1.800,00 |
Leverkusen | € 2.008,11 |
Lichtenau (Baden) | € 2.345,28 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 1.933,33 |
Minden, Westfalen | € 1.250,00 |
München | € 1.350,00 |
Münster, Westfalen | € 1.200,00 |
Neu-Isenburg | € 2.000,00 |
Norderstedt | € 1.150,00 |
Nürnberg, Mittelfranken | € 625,00 |
Offenburg | € 1.625,00 |
Oldenburg in Oldenburg | € 2.000,00 |
Ostfildern | € 5.200,00 |
Potsdam | € 1.420,95 |
Regensburg | € 869,57 |
Saarbrücken | € 1.536,00 |
Siegburg | € 2.700,00 |
Solingen | € 1.100,00 |
Speyer | € 2.095,24 |
Stuttgart | € 1.585,00 |
Villingen-Schwenningen | € 1.200,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden