Die Gehälter in Bobingen
Der Vorort der Fränkischen Stadt Augsburg, Bobingen, ist in idealer Entfernung um in Augsburg zu arbeiten, aber von den billigen Mieten der Kleinstadt zu profitieren. Für die ausreichende Mobilität dient die B17, B300 und die A8. Unabhängig von der Straßenlage dienen die zwei Zugverbindungen Richtung Augsburg als sichere Alternative, aber natürlich kann auch auf die Busse und Nachtbus zurückgegriffen werden. Durch ihr hohes Alter, weit mehr als tausend Jahre, hat die Stadt auch für die Wochenenden viel attraktive Ziele für einen Ausflug oder eine Wanderung. Neben dem Geburtshaus von Roy Black, vier verschiedenen Konfessions-Kirchen und den einzelnen Abteilungen des Schlosses sind immer einen Besuch wert.
Das Durchschnittsgehalt für Karosserie- und Fahrzeugbauer - Fahrzeugbau in Bobingen beträgt 2.588,74 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.588,74 | € 2.588,74 | € 2.588,74 |
Netto | € 1.618,62 | € 1.618,62 | € 1.618,62 |
Beim Betriebsschlosser, Reparaturschlosser handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung ist schon seit 1987 außer Kraft.
Der Beruf Betriebsschlosser, Reparaturschlosser wurde durch die Nachfolgeberufe Anlagenmechaniker/in, Industriemechaniker/in und Konstruktionsmechaniker/in mit den jeweiligen Fachrichtungen abgelöst. Betriebsschlosser, Reparaturschlosser sind für die Durchführung regelmäßiger Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Anlagensystemen und Maschinen verantwortlich. Sie sind in der Lage unterschiedliche Funktionstests durchzuführen. Sie spüren mit Mess- und Prüfgeräten die Störungen auf und tauschen Verschleißteile und defekte Bauelemente aus. Die Funktionalität der Anlage wird durch neues Einstellen wieder hergestellt. Auch Nachrüstarbeiten gehören zu den Aufgaben der Betriebsschlosser, Reparaturschlosser. Diese werden anhand von technischen Zeichnungen, Skizzen und Anweisungen .
Die Gehäter Karosserie- und Fahrzeugbauer - Fahrzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden