Die Gehälter in Balve
Die Stadt Balve liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Märkischen Kreis. Sie gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg im Sauerland. Der Tourismus in der Region funktioniert gut, was auch Arbeitsplätze mit sich bringt. Vor Ort finden sich Betriebe des Handels und des Einzelhandels, aber auch der Zusammenschluss mit Nachbarstädten zum Wirtschaftsgebiet Nördlicher Märkischer Kreis bietet Möglichkeiten, Beschäftigung oder Ausbildung zu finden. Der öffentliche Personennahverkehr wird durch Bus und Bahn versorgt; die Anbindung an die Bundesstraßen B229 und B515 regelt den Straßenverkehr, auch überregional. Das örtliche Bildungssystem, in welchem man die mittlere Reife erlangen kann, wird durch die weiterführenden Schulen in Menden und Sunden vervollständigt.
Das Durchschnittsgehalt für Karosserie- und Fahrzeugbauer - Fahrzeugbau in Balve beträgt 1.900,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.900,00 | € 1.900,00 | € 1.900,00 |
Netto | € 1.488,40 | € 1.488,40 | € 1.488,40 |
Beim Betriebsschlosser, Reparaturschlosser handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsordnung ist schon seit 1987 außer Kraft.
Der Beruf Betriebsschlosser, Reparaturschlosser wurde durch die Nachfolgeberufe Anlagenmechaniker/in, Industriemechaniker/in und Konstruktionsmechaniker/in mit den jeweiligen Fachrichtungen abgelöst. Betriebsschlosser, Reparaturschlosser sind für die Durchführung regelmäßiger Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Anlagensystemen und Maschinen verantwortlich. Sie sind in der Lage unterschiedliche Funktionstests durchzuführen. Sie spüren mit Mess- und Prüfgeräten die Störungen auf und tauschen Verschleißteile und defekte Bauelemente aus. Die Funktionalität der Anlage wird durch neues Einstellen wieder hergestellt. Auch Nachrüstarbeiten gehören zu den Aufgaben der Betriebsschlosser, Reparaturschlosser. Diese werden anhand von technischen Zeichnungen, Skizzen und Anweisungen .
Die Gehäter Karosserie- und Fahrzeugbauer - Fahrzeugbau basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden