Die Gehälter in Soltau
Die Stadt Soltau, deren Name ursprünglich aufgrund geschichtlicher Gegebenheiten aus den Begriffen Salz (Solt) und Fluss (Au) entstand, befindet sich exakt zwischen den beiden Hansestädten Bremen und Hamburg sowie Hannover. Soltau ist eine Kleinstadt inmitten der schönen Lüneburger Heide. Die Stadt selbst gehört zum Landkreis Soltau-Fallingbostel. Die wohl bekannteste Attraktion dieser Stadt ist de facto der Heidepark Soltau, ein über die Grenzen von Deutschland hinaus beliebter Freizeitpark für die ganze Familie und einer der größten Arbeitgeber der Stadt. Aber auch die Golfanlage sowie viele andere Freizeitangebote hat die facettenreiche Region zu bieten, sodass sich auch im Tourismusbereich ein ansehnliches Jobpotential bietet. Besonders stolz sind die Soltauer Bürger natürlich auf ihre qualitativ hochwertigen Soltau-Thermen und die herausragende medizinische Betreuung.
Das Durchschnittsgehalt für Innendienstleiter (Versicherung) in Soltau beträgt 2.962,73 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.405,45 | € 3.520,00 | € 2.962,73 |
Netto | € 1.468,53 | € 1.951,28 | € 1.709,91 |
Um den Beruf des/r Innendienstleiters/in im Bereich Versicherung ausführen zu können, muss bereits eine Berufsausbildung in dieser Richtung erfolgt sein. Anschließend wird eine Weiterbildung in eben dieser Fachrichtung absolviert.
Ist diese beendet, so besteht die Chance auf einen Arbeitsplatz als Innendienstleiter. Der/die Innendienstleiter/in untersteht einer sehr anspruchsvollen Arbeit. Er/Sie ist für den reibungslosen Ablauf des Innendienstes einer Versicherungsgesellschaft verantwortlich. Hierzu gehört unter anderem. dass verschiedene Dinge geplant werden. Auch ist es so, dass die Koordination der verschiedenen Bereiche miteinander allein dem Innendienstleiter unterliegt. Er/Sie unterweist verschiedene Mitarbeiter und sorgt dafür, dass die Arbeit ordnungsgemäß von Statten .
Die Gehäter Innendienstleiter (Versicherung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden