Die Gehälter in Speyer
Speyer liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz. Hierbei handelt es sich um eine kreisfreie Stadt. Vor allem die Industrie ist in Speyer sehr weit verbreitet. Unter anderem befinden sich hier Unternehmen der Elektroindustrie, des Flugzeugbaus, des Maschinenbaus, der Chemieindustrie, sowie verschiedene Fahrzeugbauzulieferer. Auch zahlreiche Dienstleistungsunternehmen sind in dieser Stadt ansässig. In Speyer befindet sich die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer. Daneben gibt es hier einige Schulen für die Allgemeinbildung. In Speyer gibt es zahlreiche Kirchen und Museen, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Viele Kirchen bestehen bereits nicht mehr. Auch hierzu findet man in der Stadt sehr viele Informationen und Wissenswertes.
Das Durchschnittsgehalt für Industrie-Betriebswirt in Speyer beträgt 3.483,38 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.083,33 | € 5.883,43 | € 3.483,38 |
Netto | € 845,07 | € 3.161,39 | € 2.003,23 |
Der/die Industrie-Betriebswirt/in findet sein Tätigkeitsfeld vor allem im Finanz- und Rechnungswesen. Zu den Aufgaben gehört die Kalkulation der Preise und Kosten von industriellen Gütern, die Angebotserstellung und das Führen der Geschäftsbücher.
Der/die Industrie-Betriebswirt/in kontrolliert eingehende und ausgehende Rechnungen und sorgt für die korrekte Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle. Ihre Mitwirkung am Jahresabschluss der Firma ist selbstverständlich. Arbeitet der/die Industrie-Betriebswirt/in im Personalwesen, gehört die Berechnung von Gehältern und Löhnen zum täglichen Arbeitsbereich. Auch in der Material- und Lagerwirtschaft gibt es Aufgaben für den/die Industrie-Betriebswirt/in. Hier werden die Richtlinien festgesetzt nach denen Angeboten eingeholt und verglichen werden. Die Durchführung von Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Überwachung der Liefertermine und des Lieferumfangs .
Die Gehäter Industrie-Betriebswirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden