Die Gehälter in Euskirchen
Bei der Stadt Euskirchen handelt es sich um eine Stadt, die sich in Nordrhein-Westfalen, dem größten deutschen Bundesland, befindet. Sie bildet einen eigenen Landkreis und gehört zum Regierungsbezirk Köln. In Euskirchen gibt es drei große Museen, für die sich sehr viele Menschen interessieren: das Stadtmuseum, das Feuerwehrmuseum und das Rheinische Industriemuseum Tuchfabrik Müller. Weiterhin gibt es hier zwei Theater. Die interessantesten Bauwerke der Stadt sind unter anderem die Burg Flamersheim, die Burg Kessenich, die Burg Kleinbüllesheim, die Burg Scheinheim und die Obere und Untere Burg Kuchenheim. Es gibt noch zahlreiche weitere Burgen. In der Euskirchener Burgenrunde erhält man die Möglichkeit, alle diese Burgen zu besichtigen.
Das Durchschnittsgehalt für Industrie-Betriebswirt in Euskirchen beträgt 4.170,83 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.708,33 | € 5.633,33 | € 4.170,83 |
Netto | € 1.656,02 | € 4.979,88 | € 3.317,95 |
Der/die Industrie-Betriebswirt/in findet sein Tätigkeitsfeld vor allem im Finanz- und Rechnungswesen. Zu den Aufgaben gehört die Kalkulation der Preise und Kosten von industriellen Gütern, die Angebotserstellung und das Führen der Geschäftsbücher.
Der/die Industrie-Betriebswirt/in kontrolliert eingehende und ausgehende Rechnungen und sorgt für die korrekte Verbuchung aller anfallenden Geschäftsvorfälle. Ihre Mitwirkung am Jahresabschluss der Firma ist selbstverständlich. Arbeitet der/die Industrie-Betriebswirt/in im Personalwesen, gehört die Berechnung von Gehältern und Löhnen zum täglichen Arbeitsbereich. Auch in der Material- und Lagerwirtschaft gibt es Aufgaben für den/die Industrie-Betriebswirt/in. Hier werden die Richtlinien festgesetzt nach denen Angeboten eingeholt und verglichen werden. Die Durchführung von Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Überwachung der Liefertermine und des Lieferumfangs .
Die Gehäter Industrie-Betriebswirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden