Die Gehälter in Bocholt
Die Stadt Bocholt liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Landkreis Borken und ist die größte Stadt dieses Landkreises. Der Regierungsbezirk, welcher für die Stadt Bocholt zuständig ist, ist Münster. In Bocholt gibt es nicht nur zahlreiche Museen und interessante Bauwerke, sondern auch zahlreiche Archive, die sehr viel Aufschluss über die Vergangenheit der Stadt geben. Die Wirtschaft der Stadt Bocholt wird hauptsächlich durch die Einkaufsmöglichkeiten angekurbelt. Mehrere Einkaufszentren gibt es hier. Doch auch die Industrie ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor der Stadt. In Bocholt gibt es zahlreiche Schulen, unter anderem Grundschulen, Realschulen, Gymnasien und Förderschulen. Auch berufsbildende Schulen gibt es in der Stadt.
Das Durchschnittsgehalt für Grubenschlosser in Bocholt beträgt 3.540,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.300,00 | € 3.780,00 | € 3.540,00 |
Netto | € 2.298,96 | € 2.552,15 | € 2.425,56 |
Grubenschlosser und Grubenschlosserinnen sind im Bergbau tätig, wo sie für die Wartung, Instandhaltung und Reparatur betriebstechnischer Einrichtungen und Maschinen verantwortlich sind. Sie sorgen dafür, dass im Bergbau alle Geräte und Einrichtungen intakt sind und installieren u.
U. selbst Maschinen, Geräte, Rohrleitungen und Ähnliches. Zu ihren möglichen Aufgaben zählen Inspektionsarbeiten, das Beheben von Störungen, das Reparieren von Schäden und das Austauschen defekter Teile sowie die Montage und Wartung von Rohrleitungssystemen. Mögliche Einsatzgebiete sind der Steinkohlenbergbau und die Brikettherstellung, der Braunkohlenbergbau, Erzbergbau, der Bergbau auf Uran- und Thoriumerzen, Gewinnung und Aufbereitung .
Die Gehäter Grubenschlosser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Bad Salzungen | € 1.633,33 |
Badra | € 1.490,00 |
Bocholt | € 3.300,00 |
Bottrop | € 3.033,33 |
Kamp-Lintfort | € 2.500,00 |
Marl, Westfalen | € 2.297,00 |
Nürnberg, Mittelfranken | € 3.183,33 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden