Die Gehälter in Mülheim an der Ruhr
Die Großstadt Mülheim an der Ruhr gehört mit zahlreichen Parks und Waldgebieten zu den grüneren Orten im Ruhrgebiet. In der Stadt sind vorrangig Handels- und Dienstleistungsbetriebe ansässig. Auch einige logistische Unternehmen und Betriebe der Energiewirtschaft sind in Mülheim an der Ruhr angesiedelt. Mülheim an der Ruhr ist ein wichtiger Forschungsstandort und besitzt gleich zwei Max-Planck Institute. Die Medienlandschaft ist vorwiegend durch Zeitungen geprägt. Die Stadt ist verkehrstechnisch sehr gut an das Nah- und Fernverkehrsnetz angebunden. Mülheim an der Ruhr teilt sich einen gemeinsamen Flughafen mit Essen, wo Flüge in das In- und Ausland möglich sind und wo auch Luftschiffe stationiert sind.
Das Durchschnittsgehalt für Geschäftsführer in Mülheim an der Ruhr beträgt 6.417,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 880,00 | € 11.955,00 | € 6.417,50 |
Netto | € 696,30 | € 7.437,39 | € 4.066,85 |
Der Geschäftsführer und die Geschäftsführerin eines Unternehmens ist mit der Leitung der Geschäfte dieses Unternehmens betraut. Das kann natürlich der Inhaber oder die Inhaberin des Unternehmens sein.
Es besteht auch die Möglichkeit (beispielsweise bei einer GmbH) das einer der Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt wird. Genauso gut können zwei Geschäftsführer in einer GmbH berufen werden, die dann entweder einzeln oder gemeinsam entscheidungsbefugt sind. Ebenso werden bei Vereinen Geschäftsführer gewählt oder bestellt, die die Finanzen des Vereins und seine gesamte Geschäftstätigkeit führen und den Verein auch nach außen vertreten können. Aber im Regelfall versteht man unter Geschäftsführer einen angestellten Geschäftsführer eines mittleren oder größeren Unternehmens, der für einen gewissen Zeitraum (vertraglich festgelegt) die Geschäfte dieses Unternehmens führt und leitet. Der Geschäftsführer gibt nach Absprache mit der Unternehmensleitung die Zielrichtung der Geschäftstätigkeit vor und beauftragt seine Abteilungsleiter entsprechend diesen Anweisungen zu handeln. Der Geschäftsführer und die Geschäftsführerin sind der Unternehmensleitung gegenüber verpflichtet, diese abgesprochene Richtung einzuhalten und zu versuchen, .
Die Gehäter Geschäftsführer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden