Die Gehälter in Dortmund
Als Teil des Ruhrgebietes war die Wirtschaftsstruktur der Stadt Dortmund starken Veränderungen unterworfen. Die Industrie ist heute nur mehr in einigen Sparten wie dem Maschinen- und Anlagenbau stark vertreten. Der größte Arbeitgeber in der Stadt ist der Dienstleistungssektor. Auch viele Hochtechnologiebetriebe sind hier ansässig. Auch der IT- und Kommunikationssektor ist vertreten. Einige Finanz- und Versicherungsunternehmen unterhalten hier ebenfalls wichtige Vertretungen. Im Raum Dortmund laufen einige Autobahnstrecken zusammen, wodurch die Stadt gut an das nationale Verkehrsnetz angebunden ist. Auch der Bahnhof bildet einen wichtigen Knotenpunkt. Dortmund besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus Destinationen im In- und Ausland angeflogen werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Gerätezusammensetzer in Dortmund beträgt 2.275,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.275,00 | € 2.275,00 | € 2.275,00 |
Netto | € 1.129,94 | € 1.741,62 | € 1.435,78 |
Gerätezusammensetzer und Gerätezusammensetzerinnen sind für die Montage von Geräten, Produktionseinheiten und Kleinmaschinen aus einer Vielzahl von einzelnen Bauteilen verantwortlich. Arbeitsplätze finden sich überall dort, wo Endprodukte aus vielen Bauteilen zusammengefügt werden müssen.
Vor der Montage müssen sie Einzelteile oft zunächst bearbeiten. Dazu verschrauben, vernieten, verstiften oder löten sie die entsprechenden Bauteile und setzten Verfahren der Metallverarbeitung ein, um eine genaue Passform und spätere Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Durch die Einfachheit der Tätigkeit ergeben sich zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in vielen Zweigen der Wirtschaft. Besonders .
Die Gehäter Gerätezusammensetzer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Andisleben | € 1.008,00 |
Crawinkel | € 1.320,00 |
Dortmund | € 2.275,00 |
Forchheim, Oberfranken | € 2.275,62 |
Großbrembach | € 1.170,00 |
Leutkirch im Allgäu | € 2.105,26 |
Wetter an der Ruhr | € 1.950,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden