Die Gehälter in Bellheim
Unweit von Landau entfern im Bundesland Rheinland Pfalz an der französischen Grenze liegt Bellheim. Die Kommune die als erstes etwas Bekanntheit durch ihre Brauerei erreichte, versucht heute mehr auf Tourismus und Fremdenverkehr zu setzen. Fast alle Einwohner der Kommune arbeiten in der Landwirtschaft oder im Geschäft mit den Fremden wie man sagt. Nicht wenige sogar beides. Mit Urlaub auf dem Bauernhof und Gästezimmern über dem Kuhstall lassen sich jedes Jahr viele Städter ködern die auch einmal Landluft schnuppern wollen. Die einzige Möglichkeit dabei die Gegend zu erreichen, ist die Bundesstraße B9, die einige Kilometer entfernt von der Ortsgrenze verläuft.
Das Durchschnittsgehalt für Friseurmeister in Bellheim beträgt 1.883,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.600,00 | € 2.166,67 | € 1.883,34 |
Netto | € 1.119,54 | € 1.575,68 | € 1.347,61 |
Der Friseurmeister und die Friseurmeisterin haben eine dreijährige Ausbildung absolviert und dann einige Jahre in ihrem Beruf als Fachkraft gearbeitet, bevor sie sich weitergebildet haben und die Meisterprüfung abgelegt haben. Als Friseurmeister und Friseurmeisterin haben sie Kenntnisse erlangt, die über das Wissen einer Fachkraft noch hinausgehen.
Sie haben sich mit sämtlichen Methoden der modernen Friseurkunst vertraut gemacht und gezeigt, dass sie ihr Handwerk beherrschen. Darüberhinaus haben der Friseurmeister und die Friseurmeisterin nun auch die Befähigung und die Erlaubnis Auszubildende einzustellen und diese auszubilden. Sie haben Kenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre und der Kostenrechnung erlangt und die Grundzüge der Buchführung und des Sozialversicherungsrechts erlernt, so dass sie nunmehr selbstständig in der Lage sind, einen Friseurbetrieb zu leiten. Viele Friseurmeister und Friseurmeisterinnen machen sich nach Abschluss ihrer Meisterprüfung mit einem eigenen Betrieb selbstständig, anderere wiederum übernehmen die Leitung einer Filiale oder arbeiten bei Unternehmen .
Die Gehäter Friseurmeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden