Die Gehälter in Löningen
Der anerkannte Erholungsort Löningen liegt im Dreieck zwischen Osnabrück, Oldenburg und der Holländischen Grenze. Deshalb ist er nicht nur bei deutschen Urlaubern beliebt. Aber neben der Fremdenverkehrsindustrie und ihren Hotels, Restaurants und Souvenir-Shops haben sich auch andere Firmen in der Gegend niedergelassen. Speziell im Bereich Werkzeug und Maschinenbau rühmt sich der Name Löningen mit einigen Namen. Und auch nicht zu vergessen, das Baugewerbe, welches immer mehr Arbeitsplätze in der Region stellt. Obwohl diese Stadt eigentlich in idealer Lage wäre um als Pendler-Wohnheim zu gelten, ist Löningen eine in sich geschlossene Gemeinschaft mit dem Potenzial auch durchaus als unabhängig zu gelten.
Das Durchschnittsgehalt für Feinwerkmechaniker in Löningen beträgt 2.117,90 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.052,88 | € 2.182,92 | € 2.117,90 |
Netto | € 1.445,95 | € 1.690,43 | € 1.568,19 |
Der/die Feinwerkmechaniker/in ist vor allem für die Herstellung von Maschinen, Systemen und Anlagen, der Stanz-, Schnitt- und Umformtechnik, sowie des Vorrichtungs- und Formenbaus zuständig. Aber auch die Wartung und Instandhaltung derselben gehört dazu.
In vielen Bereichen der Feinmechanik und Optik des Werkzeug- und Maschinenbaus und in der Elektroindustrie findet der/die Feinwerkmechaniker/in ein vielfältiges Arbeitsfeld. Die Ausbildung findet in einer bundesweit geregelten 3,5-jährigen Ausbildung statt und wird mit dem Schwerpunkt, Feinmechanik, Maschinenbau oder Werkzeugbau angeboten. Neben der Ausbildung im Betrieb kann der Beruf des/der Feinwerkmechaniker/in auch schulisch erlernt werden. Feinwerkmechaniker/innen stellen metallene Präzisionsteile für feinmechanische Geräte und Maschinen her. Sie montieren diese einschließlich der elektronischen Mess- und Regeltechnik und stellen daraus funktionierende Einheiten her. Die Arbeit des/der Feinwerkmechaniker/in findet zum Teil an computergesteuerten .
Die Gehäter Feinwerkmechaniker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden