Die Gehälter in Rottenburg am Neckar
In Baden-Württemberg befindet sich die Große Kreisstadt Rottenburg am Neckar und ist nicht weit von Tübingen entfernt. Durch eine gute Verkehrsanbindung ist Tübingen sehr gut erreichbar. Nicht weit von der Stadt entfernt verkehrt die Autobahn A 81 Stuttgart - Singen sowie die Bundesstraße B 27. Viele kleine und mittelständische Unternehmen prägen die historische Altstadt, wodurch auch die Einwohnerzahl stetig wächst. Soziale Bildungseinrichtungen gibt es in Rottenburg am Neckar zur Genüge. Viele sehenswerte Museen, antike Bauwerke wie der Dom oder das bischöfliche Palais aus dem Jahre 1903, machen die Stadt zu einer lobenswerten Anlaufstelle für viele Touristen. Außerdem ist die Stadt nicht nur wegen ihren interessanten Veranstaltungen, sondern auch wegen dem schon seit Jahren durchgeführten Weinbau bekannt.
Das Durchschnittsgehalt für Fachverkäufer/-berater für Medizintechnik,Einrichtungen in Rottenburg am Neckar beträgt 2.083,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.083,33 | € 2.083,33 | € 2.083,33 |
Netto | € 1.295,15 | € 1.295,15 | € 1.295,15 |
Fachverkäufer/Fachverkäuferinnen für Medizintechnik und medizinische Einrichtungen arbeiten beratend in Arztpraxen, Sanitätshäusern und Krankenhäusern und präsentieren dort neue medizinische und orthopädische Erzeugnisse und Artikel der Pharmazie. Dabei geben Sie Informationen und beraten Kunden über neue Angebote und das Komplettsortiment der von Ihnen vertretenen Hersteller.
Sie präsentieren Muster und zeigen daran die genaue Verwendung bzw. die individuelle Anpassung, klären über eventuelle Risiken und Nebenwirkungen auf und helfen bei der Auswahl. Da Fachverkäufer/Fachverkäuferinnen für Medizintechnik und medizinische Einrichtungen in einem sehr innovativen Umfeld arbeiten, sind sie auf intensive Schulungen und Fortbildungen .
Die Gehäter Fachverkäufer/-berater für Medizintechnik,Einrichtungen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden