Die Gehälter in Lahr / Schwarzwald
Die Stadt Lahr/Schwarzwald in Baden-Württemberg liegt zwischen Freiburg im Breisgau und Karlsruhe. Die drei Bundesstraßen B3, B26 und B415 treffen sich bei Lahr, der Anschluss zur Bundesautobahn A5 ist nicht weit entfernt. Die produzierende Industrie - zum Beispiel in den Bereichen Maschinenbau und Sanitär - sowie einige Verlage bieten - neben Handwerks- und Handelsbetrieben - Arbeitsplätze und Lehrstellen. Das Klinikum Lahr als Lehrkrankenhaus und die private wissenschaftliche Hochschule Lahr sind Besonderheiten des Ausbildungsangebotes. Mehrere Gymnasien, eine Realschule und einige Grundschulen sorgen für eine ausgezeichnete schulische Versorgung der Stadt. Besondere Angebote sind die Kaufmännische Schule, eine Berufsschule, eine Altenpflegeschule sowie Abendgymnasium und -Realschule für Erwachsene. Auch eine Hebammenschule und Physiotherapeutenschule sind - unter anderem - zu finden.
Das Durchschnittsgehalt für Fachkaufmann - Logistik in Lahr / Schwarzwald beträgt 3.939,39 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.939,39 | € 3.939,39 | € 3.939,39 |
Netto | € 2.235,65 | € 2.235,65 | € 2.235,65 |
Ein Fachkaufmann bzw. eine Fachkauffrau für Logistik ist ein kaufmännischer Sachbearbeiter bzw.
eine Sachbearbeiterin, mit einer kaufmännischer Grundausbildung und hat meist eine Fortbildung im Bereich Einkauf und Logistik absolviert. Er bzw. sie arbeitet in der Bedarfsermittlung eines Betriebes und trägt sehr viel Verantwortung. Die Hauptaufgabe besteht darin, für einen reibungslosen Warenfluss zwischen Lager, allen angeschlossenen Abteilungen innerhalb der Firma und den Zulieferern zu sorgen und die vorhandenen Warenbudgets zu verwalten. Ein Fachkaufmann bzw. eine Fachkauffrau für Logistik sollte möglichst die für dieses Spezialgebiet anerkannte Prüfung bei der IHK abgelegt haben und benötigt mehrjährige Berufspraxis beispielsweise in der Logistikabteilung eines .
Die Gehäter Fachkaufmann - Logistik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden