Die Gehälter in Wallenhorst
Die heutige Gemeinde Wallenhorst im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen wurde 1972 aus dem Zusammenschluss der Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Rulle und Lechtingen gebildet. Die Entfernung von nur 7 km zum Stadtkern Osnabrücks ermöglicht gute Chancen, Arbeitsplätze in der Stadt zu finden. In den letzten 30 Jahren hat sich Wallenhorst zunehmend vom landwirtschaftlich geprägten Ort zu einem beliebten Gewerbestandort mit vielen Unternehmen entwickelt. Ein guter Branchenmix aus Handel, Handwerk, Industrie, Einzelhandel und Dienstleistungen ist in Wallenhorst vertreten und ermöglicht ein Leben und Arbeiten direkt in Wallenhorst. Auch der Tourismus mit den verschiedensten Unternehmen ist in Wallenhorst sehr stark vertreten.
Das Durchschnittsgehalt für Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe in Wallenhorst beträgt 792,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 792,00 | € 792,00 | € 792,00 |
Netto | € 629,47 | € 629,47 | € 629,47 |
Das Berufsbild Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe bzw. Facharbeiterin Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe existiert seit der Wiedervereinigung nicht mehr.
Das adäquate Gegenstück für diesen Beruf in der Bundesrepublik ist der Papiermacher - Papier, Karton, Pappe. Hauptaufgabengebiet dieser Berufsgruppe ist die Bedienung und Wartung von Maschinen zur Herstellung von Papier, Pappe und Karton. Sie überwachen dabei jeden einzelnen Produktionsschritt, von der Bereitstellung der notwendigen Rohstoffe bis hin zur Kontrolle des zugeschnittenen fertigen Enderzeugnisses. Eingesetzt werden Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe vor allem in der Verpackungsmittelindustrie und allen Betrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten aus Pappe, Papier und Karton spezialisiert haben. Außerdem können die Facharbeiterinnen - Anlagentechnik Papier, .
Die Gehäter Facharbeiter - Anlagentechnik Papier, Karton, Pappe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden