Die Gehälter in Garmisch-Partenkirchen
Garmisch-Partenkirchen liegt im Bundesland Bayern und ist der Kreishauptort des gleichnamigen Landkreises. Schon im Jahr 802 wurde die Siedlung erstmals, als römische Reisestation "Partanum", urkundlich erwähnt. Garmisch-Partenkirchen liegt verkehrstechnisch günstig an der Bahnstrecke München - Garmisch-Partenkirchen. Zugleich ist hier der Ausgangspunkt der Bayrischen Zugspitzenbahn, die streckenweise als Zahnradbahn geführt wird. Die Nähe zur Autobahn A 95 stellt eine günstige Verbindung nach Augsburg und München her. Garmisch-Partenkirchen ist der ideale Ausgangspunkt für Ausflüge in die Alpen. Die Zugspitze und die Alpspitze liegen in unmittelbarer Nähe. Die große Olympiaschanze ist ein sehenswertes Überbleibsel der Olympischen Winterspiele von 1936. Viele nationale und internationale Skiwettkämpfe finden in Garmisch-Partenkirchen statt.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Verwaltungswirt (FH) in Garmisch-Partenkirchen beträgt 2.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.500,00 | € 2.250,00 |
Netto | € 1.335,90 | € 1.594,21 | € 1.465,06 |
Diplom-Verwaltungswirte und Diplom-Verwaltungswirtinnen (FH) sind in allen Aufgabenbereichen der öffentlichen Verwaltung tätig, die nicht für besondere Laufbahnen bestimmt sind. Sie befassen sich mit Fragen der Migration oder der Verkehrsplanung, mit Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben und mit den möglichen Umweltfolgen einer Abfalldeponie.
Sie können sich in einem Amt oder in einer Behörde auch mit dem Personalwesen, mit dem Haushalts- und Finanzwesen, der Datenverarbeitung oder mit der Organisation beschäftigen. Diplom-Verwaltungswirte und Diplom-Verwaltungswirtinnen sind in erster Linie in sachbearbeitenden Funktionen tätig. Bei der Bearbeitung von Fällen verschaffen sie sich einen Überblick über die Sachlage, indem sie Akten studieren, persönliche Gespräche .
Die Gehäter Dipl.-Verwaltungswirt (FH) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden