Die Gehälter in Frankfurt (Oder)
Die Stadt Frankfurt (Oder) liegt im Bundesland Brandenburg. Die wirtschaftliche Situation der Stadt ist recht gut. Dies ist vor allem den Bereichen Wissenschaft und Forschung zu verdanken. In Frankfurt (Oder) befindet sich das Institut für Halbleiterphysik. Genau hierdurch haben sich in der Vergangenheit sehr viele Firmen, die sich mit dem Thema beschäftigen, niedergelassen. Weitere wichtige Wirtschaftszweige sind der Orgelbau, der von großer Bedeutung ist, sowie der Anbau von Obst. Die Infrastruktur der Stadt ist recht gut. Sowohl mit dem eigenen PKW, als auch mit Bus oder Bahn erreicht man jedes Ziel. Auch für Fahrradfahrer gibt es zahlreiche Möglichkeiten, zum Ziel zu gelangen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) in Frankfurt (Oder) beträgt 3.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.400,00 | € 3.400,00 | € 3.400,00 |
Netto | € 2.077,02 | € 2.077,02 | € 2.077,02 |
Der/die Dipl.-Ing.
(FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) entwickelt Verfahren und Methoden für Probleme des Bauingenieurwesens und unterschiedlicher informationstechnischer Aufgabenstellungen. Hierzu gehört zunächst eine genaue Analyse der Probleme, die im Arbeits- und Entscheidungsprozess liegen können, im Informations- und Kommunikationsfluss oder auch in der Organisationsstruktur. Der/die Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) entwickelt und entwirft Systemlösungen und konstruiert diese. Auch die Planung von Projekten, um effektive und zuverlässige Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme im Bereich Bauwesen und Architektur zu erstellen fällt in das Aufgabenspektrum des/r Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik). Häufig übernehmen Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) dabei die Durchführung und Leitung. Der/die Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) findet Arbeitsplätze in Softwarefirmen aber auch direkt in Unternehmen .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden