Die Gehälter in Brilon
Brilon liegt im Osten von Nordrhein-Westfalen im Hochsauerlandkreis. Die Villa Brilon wird schon im Jahr 973 urkundlich erwähnt. Ein Besuch im Stadtmuseum Brilon lohnt sich auf jeden Fall. Hier findet man neben Informationen über die geologische Geschichte des Ostsauerlandes, den "ältesten Sauerländer". Dieser Saurier wurde aus 1978 bei Nehden entdeckten Knochenfunden nachgebildet. Sehenswert ist auch das Rathaus von Brilon. Es wurde im 13. Jahrhundert als Zunfthaus erbaut und zählt zu den ältesten Rathäusern Deutschlands. Brilon ist verkehrstechnisch gut angebunden. Die Bundesstraßen B 251 und B 516 stellen die Verbindung zu den Autobahnen A 33 Paderborn-Bielefeld und A 44 in Richtung Kassel her.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) in Brilon beträgt 3.640,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.488,33 | € 3.791,67 | € 3.640,00 |
Netto | € 2.410,90 | € 2.559,82 | € 2.485,36 |
Der/die Dipl.-Ing.
(FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) entwickelt Verfahren und Methoden für Probleme des Bauingenieurwesens und unterschiedlicher informationstechnischer Aufgabenstellungen. Hierzu gehört zunächst eine genaue Analyse der Probleme, die im Arbeits- und Entscheidungsprozess liegen können, im Informations- und Kommunikationsfluss oder auch in der Organisationsstruktur. Der/die Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) entwickelt und entwirft Systemlösungen und konstruiert diese. Auch die Planung von Projekten, um effektive und zuverlässige Datenverarbeitungs- und Kommunikationssysteme im Bereich Bauwesen und Architektur zu erstellen fällt in das Aufgabenspektrum des/r Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik). Häufig übernehmen Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) dabei die Durchführung und Leitung. Der/die Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) findet Arbeitsplätze in Softwarefirmen aber auch direkt in Unternehmen .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH/Uni) - Bau (Bauinformatik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden