Die Gehälter in Gevelsberg
Gevelsberg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen im Ennepe-Ruhr-Kreis. Erste Spuren menschlicher Besiedelung auf dem Stadtgebiet von Gevelsberg stammen aus der Steinzeit. Gevelsberg wird als "Milinchusen" erstmals im Jahr 1096 urkundlich erwähnt. Im 19. Jahrhundert blühte die Wirtschaft in Gevelsberg auf. Hammerwerke durch Wasserkraft fertigten verschiedene Kleineisenprodukte. Die Bevölkerungszahlen stiegen stark an, es wurden zahlreiche Wohnhäuser, Villen und Fabrikanlagen gebaut, die noch heute das Stadtbild von Gevelsberg prägen. Die Industrie von Gevelsberg ist durch Unternehmen der Metallbranche und des Maschinenbaus geprägt. Gevelsberg hat über die Autobahn A 1 eine gute Verkehrsanbindung. Der Hauptbahnhof von Gevelsberg gilt als kleinster Hauptbahnhof der Bundesrepublik. Von hier aus sind Hagen, Wuppertal, Düsseldorf und Mönchengladbach zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Fertigungstechnik) in Gevelsberg beträgt 3.644,46 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.644,46 | € 3.644,46 | € 3.644,46 |
Netto | € 2.291,36 | € 2.291,36 | € 2.291,36 |
Diplom-Maschinenbauingenieure und Ingenieurinnen (FH) - Fertigungstechnik sind in Industrieunternehmen für Planung, Gestaltung und Optimierung von Herstellungsprozessen zuständig. Sie erarbeiten in Eigenverantwortung maßgeschneiderte Lösungen, um den Fertigungsprozess sinnvoller und effizienter zu gestalten.
Diplom-Maschinenbauingenieure und Ingenieurinnen (FH) - Fertigungstechnik beschaffen und warten Fertigungseinrichtungen und planen und optimieren den Ablauf der Fertigung. Um optimale Abläufe erreichen zu können, beschäftigen sie sich auch mit Kostenrechnung und der Zufriedenheit der Belegschaft. Sie erstellen Analysen, um Fehler und Schwachstellen im den Abläufen, dem Materialeinsatz und neu eingesetzten Technologien erkennen .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Fertigungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden