Die Gehälter in Saarlouis
Die Stadt Saarlouis liegt im Saarland. Sie ist eine der größten Städte dieses Bundeslandes. Sie bildet den Verwaltungssitz des gleichnamigen Landkreises. Die wirtschaftliche Situation in Saarlouis ist recht gut. Hier lebt man vor allem von der Automobilindustrie. PKW werden in Saarlouis hergestellt. Weiterhin trägt auch die Stahlindustrie zu einem großen Teil zur wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Saarlouis verfügt über einige Schulen. Auch viele Schüler von Außerhalb gehen täglich in diese Schulen, um zu lernen. Einmal im Jahr findet in Saarlouis das Altstadtfest statt. Dieses zieht immer wieder sehr viele Besucher an, denn es ist für die meisten hier lebenden Menschen sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät in Saarlouis beträgt 2.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.166,67 | € 2.166,67 | € 2.166,67 |
Netto | € 1.673,75 | € 1.673,75 | € 1.673,75 |
Der/die Designer/in (staatl. gepr.
) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft und gestaltet Zier- und Gebrauchsgegenstände und Schmuck. Ihren Arbeitsplatz findet der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät vor allem in Goldschmiedewerkstätten oder -ateliers, aber auch in Betrieben der Schmuckindustrie oder in Juweliergeschäften. Der Beruf des/der Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät ist eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule und dauert drei Jahre. Der/die Designer/in (staatl. gepr.) - angew. Formgebung, Schmuck/Gerät entwirft Schmuckstücke wie Ringe, Broschen, Armbänder und Halsketten aber auch Schmuckgegenstände wie zum Beispiel Kannen oder Zinnteller. Dabei wird mit Materialien wie Silber, Platin, Gold und Edelsteinen gearbeitet. Die Arbeit beginnt meist mit dem Fertigen einer Skizze nach Kundenwünschen oder eigenen Entwürfen. Der/die .
Die Gehäter Designer (staatl.gepr.) - angew.Formgebung,Schmuck/Gerät basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden