Die Gehälter in Wildeshausen
Die Stadt Wildeshausen liegt im Nordwesten Deutschlands in Niedersachsen. Die Stadt hat viele Sehenswürdigkeiten, die zahlreiche Besucher anlocken. Die Altstadt und mehrere Museen prägen das kulturelle Leben. Gemeinsam mit den Freizeiteinrichtungen der Stadt ist die Gemeinde ein interessanter und lebenswerter Ort. Doch auch die Wirtschaft ist hier in unterschiedlichen Branchen vertreten. Denn auch die Maschinen- und Fahrzeugindustrie ist hier ansässig. Aber auch der Dienstleistungssektor und der Handel sind hier beheimatet. Auch zahlreiche Kleinbetriebe sind selbstverständlich in der Stadt tätig. Wildeshausen ist nicht nur an das Bahn- sondern auch an das Autobahnnetz angebunden und liegt nahe zum Ruhrgebiet und anderen Städten.
Das Durchschnittsgehalt für Biologisch-technische/r Assistent in Wildeshausen beträgt 1.750,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.750,00 | € 1.750,00 | € 1.750,00 |
Netto | € 1.206,11 | € 1.206,11 | € 1.206,11 |
Biologisch-technische Assistenten/innen sind meist in Forschungsinstituten und Forschungslabors mit naturwissenschaftlichen, medizinischen oder umweltspezifischen Forschungsreihen beschäftigt. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten Biologisch-technischer Assistenten/innen sind in der Pharmaindustrie, in der chemischen Industrie, in der Lebensmittelindustrie, in Prüf- und Lehranstalten in der öffentlichen Verwaltung oder auch in den Bereichen des Gesundheitswesens.
Der/die Biologisch-technische Assistent/in ist für die Vorbereitung von Versuchen und Testreihen an oder mit Tieren, Pflanzen, Zellkulturen und auch Mikroorganismen zuständig und übernimmt auch die Durchführung der jeweiligen Versuche mittels physikalisch-chemischer Messverfahren. Hierzu müssen geeignete Proben genommen werden, um verschiedene Testreihen ausführen zu können. Neben der Durchführung der Versuche und Versuchsreihen an Tieren, Pflanzen oder weiteren biologischen Organismen ist .
Die Gehäter Biologisch-technische/r Assistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden