Die Gehälter in Erkrath
Bei der Stadt Erkrath handelt es sich um eine Stadt, die im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt. Sie befindet sich im Landkreis Mettmann und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Untergliedert ist die Stadt in drei Stadtteile. Hierzu gehören Erkrath, was auch als Alt-Erkrath bezeichnet wird, Unterfeldhaus und Hochdahl. Erkrath verfügt über einige Sehenswürdigkeiten. Zu diesen gehören das Haus Unterbach und die Villa Bayer. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben sich in der Vergangenheit in der Stadt angesiedelt. Sie decken die Bereiche Handel und Dienstleistungen ab und tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlich guten Lage der Stadt bei.
Das Durchschnittsgehalt für Biologisch-technische/r Assistent in Erkrath beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 4.300,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 1.681,39 | € 2.526,96 | € 2.104,18 |
Biologisch-technische Assistenten/innen sind meist in Forschungsinstituten und Forschungslabors mit naturwissenschaftlichen, medizinischen oder umweltspezifischen Forschungsreihen beschäftigt. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten Biologisch-technischer Assistenten/innen sind in der Pharmaindustrie, in der chemischen Industrie, in der Lebensmittelindustrie, in Prüf- und Lehranstalten in der öffentlichen Verwaltung oder auch in den Bereichen des Gesundheitswesens.
Der/die Biologisch-technische Assistent/in ist für die Vorbereitung von Versuchen und Testreihen an oder mit Tieren, Pflanzen, Zellkulturen und auch Mikroorganismen zuständig und übernimmt auch die Durchführung der jeweiligen Versuche mittels physikalisch-chemischer Messverfahren. Hierzu müssen geeignete Proben genommen werden, um verschiedene Testreihen ausführen zu können. Neben der Durchführung der Versuche und Versuchsreihen an Tieren, Pflanzen oder weiteren biologischen Organismen ist .
Die Gehäter Biologisch-technische/r Assistent basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden