Die Gehälter in Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg in Niedersachsen wird aufgrund der starken Präsenz der Fahrzeugindustrie in der Stadt und in der Region auch als Autostadt bezeichnet. Zahlreiche Produktionswerke, aber auch Zulieferbetriebe für die Fahrzeugindustrie sind hier ansässig. Ein großer Anteil der Erwerbstätigen ist in diesem Sektor tätig. In der Stadt sind auch zahlreiche Bildungs- und Forschungseinrichtungen untergebracht, von denen viele auch in eine technische Richtung orientiert sind. Wolfsburg ist auch eine wichtige Einkaufsstadt und verfügt mit Theatern und Museen auch über ein reges Kulturleben. Wolfsburg ist an die Autobahn angeschlossen und besitzt auch einen Hauptbahnhof. In der Stadt verkehren zahlreiche Busse im Nahverkehr.
Das Durchschnittsgehalt für Bildhauer in Wolfsburg beträgt 3.177,78 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.888,89 | € 3.466,67 | € 3.177,78 |
Netto | € 1.789,32 | € 2.048,59 | € 1.918,96 |
Bildhauer bzw. Bildhauerinnen setzen kreative Ideen gestalterisch in Form von Kunstwerken um.
Sie verwenden dabei unterschiedliche Ausgangsmaterialien wie Ton, Gips, Holz, Stein oder Keramik. Ihre Arbeitsstätten sind Steinbildhauerwerkstätten, Kunstschmieden oder -ateliers. Ansonsten sind Bildhauer und Bildhauerinnen selbstständig. Durch handwerkliche Bearbeitung und Anwendung von Modellierungsverfahren entstehen Rauminstallationen, Reliefs, Brunnen usw. Am Anfang eines Kunstwerkes steht zunächst eine Idee, zu der immer ein bestimmtes Motiv gehört. Anschließend fertigen Bildhauer und Bildhauerinnen Entwürfe an, entweder per Hand oder am Computer, und wählen geeignetes Material aus. Dieses wird durch .
Die Gehäter Bildhauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Dresden | € 2.606,00 |
Frankfurt am Main | € 2.800,00 |
Halenbeck-Rohlsdorf | € 3.942,02 |
Köln | € 600,00 |
Lahr, Hunsrück | € 2.000,00 |
München | € 3.916,41 |
Uplengen | € 1.300,00 |
Wolfsburg | € 2.888,89 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden