Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Bildhauer in München beträgt 3.916,41 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.916,41 | € 3.916,41 | € 3.916,41 |
Netto | € 2.265,11 | € 2.265,11 | € 2.265,11 |
Bildhauer bzw. Bildhauerinnen setzen kreative Ideen gestalterisch in Form von Kunstwerken um.
Sie verwenden dabei unterschiedliche Ausgangsmaterialien wie Ton, Gips, Holz, Stein oder Keramik. Ihre Arbeitsstätten sind Steinbildhauerwerkstätten, Kunstschmieden oder -ateliers. Ansonsten sind Bildhauer und Bildhauerinnen selbstständig. Durch handwerkliche Bearbeitung und Anwendung von Modellierungsverfahren entstehen Rauminstallationen, Reliefs, Brunnen usw. Am Anfang eines Kunstwerkes steht zunächst eine Idee, zu der immer ein bestimmtes Motiv gehört. Anschließend fertigen Bildhauer und Bildhauerinnen Entwürfe an, entweder per Hand oder am Computer, und wählen geeignetes Material aus. Dieses wird durch .
Die Gehäter Bildhauer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Dresden | € 2.606,00 |
Frankfurt am Main | € 2.800,00 |
Halenbeck-Rohlsdorf | € 3.942,02 |
Köln | € 600,00 |
Lahr, Hunsrück | € 2.000,00 |
München | € 3.916,41 |
Uplengen | € 1.300,00 |
Wolfsburg | € 2.888,89 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden