Die Gehälter in Erlangen
Die bayrische Stadt Erlangen hat eine lange Geschichte als Industrie-, Garnisons- und Universitätsstadt, was sich in zahlreichen Sehenswürdigkeiten verdeutlicht. Heute kann Erlangen als Zentrum der Hochtechnologie und der Forschung angesehen werden. Vor allem im Bereich der Medizintechnik sind zahlreiche namhafte Unternehmen in der Stadt ansässig. Zudem befinden sich zahlreiche Universitätskliniken in der Stadt. Mehrere Unternehmen in Erlangen sind auch in der Energiewirtschaft tätig. Erlangen liegt am Main-Donau-Kanal und betreibt hier auch einen Hafen, in dem zahlreiche Güter umgeschlagen werden. Für die Sicherung des Nahverkehrs sorgen mehrere Omnibuslinien. Erlangen besitzt einen Bahnhof. Für internationale Flugverbindungen wird der nächstgelegene Flughafen Nürnberg benutzt.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebsmeister (Steine- u. Erdenindustrie) in Erlangen beträgt 2.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.300,00 | € 2.300,00 | € 2.300,00 |
Netto | € 1.488,28 | € 1.918,75 | € 1.703,52 |
Die Aufgaben des Betriebsmeisters bzw. der Betriebsmeisterin in der Steine- und Erdenindustrie sind sehr komplex.
Einerseits leiten und überwachen sie einzelne Arbeitsabläufe beim Abbau und bei der Verarbeitung von Naturstein, Kies und Sand für die keramische Verarbeitung, andererseits planen und überwachen sie auch die Abläufe vom Transport bis hin zur Herstellung und Lagerung der fertigen Produkte. Sie sind verantwortlich für die Qualität des Endproduktes sowie dessen termingerechte Bereitstellung. Die Führung, Anleitung, Schulung und Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für die Betriebsmeisterin oder den Betriebsmeister obligatorisch. Die Beschäftigungsmöglichkeiten .
Die Gehäter Betriebsmeister (Steine- u. Erdenindustrie) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Aurich, Ostfriesland | € 3.500,00 |
Bad Kreuznach | € 4.864,86 |
Erlangen | € 2.300,00 |
Miesbach | € 2.971,20 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden