Die Gehälter in Löningen
Der anerkannte Erholungsort Löningen liegt im Dreieck zwischen Osnabrück, Oldenburg und der Holländischen Grenze. Deshalb ist er nicht nur bei deutschen Urlaubern beliebt. Aber neben der Fremdenverkehrsindustrie und ihren Hotels, Restaurants und Souvenir-Shops haben sich auch andere Firmen in der Gegend niedergelassen. Speziell im Bereich Werkzeug und Maschinenbau rühmt sich der Name Löningen mit einigen Namen. Und auch nicht zu vergessen, das Baugewerbe, welches immer mehr Arbeitsplätze in der Region stellt. Obwohl diese Stadt eigentlich in idealer Lage wäre um als Pendler-Wohnheim zu gelten, ist Löningen eine in sich geschlossene Gemeinschaft mit dem Potenzial auch durchaus als unabhängig zu gelten.
Das Durchschnittsgehalt für Besamungsbeauftragte in Löningen beträgt 2.304,35 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.304,35 | € 2.304,35 | € 2.304,35 |
Netto | € 1.694,26 | € 1.694,26 | € 1.694,26 |
Der Besamungsbeauftragte bzw. die Besamungsbeauftragte ist für die Durchführung der künstlichen Besamung von Schweinen und Rindern in der Landwirtschaft verantwortlich.
Sie achten auf den optimalen Zeitpunkt der künstlichen Besamung, der für eine erfolgreiche Befruchtung sehr wichtig ist. Hauptaufgaben sind die Untersuchung und Konservierung des Spermas sowie die Untersuchung der künstlich befruchteten Tiere. Sie können auch beim Transfer der Embryos mitwirken. Danach überwachen sie deren Entwicklung. Für ihre Untersuchungen setzen die Besamungsbeauftragten Instrumente und Geräte ein, für deren Wartung und Pflege sie ebenfalls zuständig sind. Die Untersuchungsergebnisse werden mit speziellen Softwareprogrammen dokumentiert. Sehr wichtig ist auch .
Die Gehäter Besamungsbeauftragte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Alt Tellin | € 1.991,43 |
Bad Hersfeld | € 2.800,00 |
Braunschweig | € 2.686,67 |
Hatten, Oldenburg | € 1.400,00 |
Lohne (Oldenburg) | € 1.625,00 |
Löningen | € 2.304,35 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden