Die Gehälter in Nordhorn
Die Stadt Nordhorn liegt im Bundesland Niedersachsen und zählt zum Landkreis Grafschaft Bentheim. In der Vergangenheit war die Industrie der Hauptwirtschaftssektor der Stadt. Inzwischen sind vor allem die Produktion und der Dienstleistungssektor vertreten. Das Straßennetz der Stadt Nordhorn ist sehr gut ausgebaut. Vor allem mit dem PKW gelangt jeder schnell ans Ziel. Auch Busse und Bahnen fahren hier. Weiterhin gibt es einen kleinen Flugplatz, der jedoch nur für sehr kleine Maschinen ausgelegt ist. Wer in die Stadt reist, der sollte sich sowohl die Alte Weberei als auch das Stadtmuseum Povelturm und vor allem das Schifffahrtsmuseum nicht entgehen lassen. Auch die Städtische Galerie ist sehr interessant.
Das Durchschnittsgehalt für Baumaschinenschlosser in Nordhorn beträgt 3.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.000,00 | € 3.000,00 |
Netto | € 2.136,24 | € 2.136,24 | € 2.136,24 |
Baumaschinenschlosser/in ist die ursprüngliche Bezeichnung für einen Baumaschinenmechaniker. Als Grundvoraussetzung, um sich diese Berufsbezeichnung anzueignen, ist eine Ausbildung der Handwerkskammer im Maschinen- oder Werkzeugbau.
Aber auch ein Studium an der Hochschule in diesen Fachrichtungen könnte von großem, unschätzbarem Vorteil sein. Die handwerklichen Ausbildungsberufe dieser Art erfordern alle drei bis vier Jahre im dualen Ausbildungssystem von Ausbildungsbetrieb und Berufsfachschulen. Das Studium zum Magister-Maschinenbau zum Beispiel, zieht sich deutlich länger, mindestens 10 Semester, hin. Bis zum Doktorgrad noch weitaus länger. Aber mit dem Abschluss an der Universität oder der Ausbildungsurkunde der Handwerkskammer steht der Weiterbildung und Beschäftigung als Baumaschinenschlosser nichts mehr Wege. Als solcher findet man auf praktisch jedem Baubetrieb seine Beschäftigung. Überall, wo komplexe Maschinen gewartet und Instandgesetzt werden müssen, sind diese Männer und Frauen absolut unverzichtbar. Auch das Konstruieren von Adaptern .
Die Gehäter Baumaschinenschlosser basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden