Die Gehälter in Köngen

Köngen ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg. Die Gemeinde gehört zum Landkreis Esslingen. Die meisten Erwerbstätigen in Köngen arbeiten im Bereich Dienstleistungen. In der Gemeinde sind zum Beispiel viele Schreibbüros ansässig. Ein weiterer Großteil der Einwohner in Köngen arbeitet in der Produktion, dicht gefolgt vom Handel. Nur ein geringer Teil arbeitet in der Land- und Forstwirtschaft. In Köngen befinden sich mehrere Betriebe die Lehrlinge ausbilden, zum Beispiel Fachkräfte für die Systemgastronomie. Die Gemeinde Köngen ist gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto sind die umliegenden Städte recht schnell zu erreichen. Dazu zählen unter anderem Wendlingen am Neckar, Stuttgart, Oberlenningen und Tübingen.

Das Durchschnittsgehalt für Bauelektriker in Köngen beträgt 2.700,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.000,00 € 3.400,00 € 2.700,00
Netto € 1.353,84 € 2.077,02 € 1.715,43

Für Installationen im Baubereich sind der Bauelektriker und die Bauelektrikerin Fachleute für diese Ausführungen. Zu ihren Aufgaben gehören das verlegen von Leitungen und Anschlüssen und die Montage von Anlagen und die Wartung und die Reparatur.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Ihrer Tätigkeit gehen sie in Elektroinstallationsbetrieben sowie auch Hoch- und Tiefbauunternehmen nach und können auch in der Immobilienverwaltung arbeiten. Hausanschlüsse werden ebenso verlegt, wie Verteilungsanlagen montiert. Dazu schlagen sie Leitungskanäle in Wände und bohren Durchbrüche. Des weiteren gehört zu ihren Aufgaben das setzen von Schaltern sowie Abzweig- und Steckdosen. Bei ihren Montageaufgaben montieren sie auch Beleuchtungen, Klingeln und Haussprechanlagen. Arbeiten sie mit Kabeln schneiden sie diese maßgerecht und wenn nötig löten sie diese zusammen. Nach der Berechnung der Einbaustellen für Leitungen und Geräte werden die Abmessungen von dem Bauelektriker und der Bauelektrikerin festgelegt. Dazu gehört auch die Ermittlung des benötigten Leitungs- und Installationsmaterial und die Erstellung der Schaltpläne. In der Werkstatt produzieren sie die elektrischen Steuerungen bereits vor sowie auch Verteilerschränke. Sie erledigen weiterhin noch Befestigungsarbeiten, die Herstellung der Anschlüsse sowie auch die Prüfung, welche vor der Inbetriebnahme notwendig ist. Sollten Fehler an der Anlage auftauchen suchen sie diesen und reparieren ihn. Routinemäßige Prüfungen sowie auch Wartungsarbeiten gehören ebenfalls dazu. Wichtig für die Ausübung des Berufes ist handwerklich-technisches .

Die Gehäter Bauelektriker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Ahausen, Kreis Rotenburg, Wümme € 1.600,00
Altmittweida € 2.950,00
Alzey € 1.800,87
Beichlingen € 1.520,00
Berlin € 1.000,00
Bietigheim-Bissingen € 3.195,83
Bonn € 1.600,00
Braunschweig € 1.302,33
Buchen (Odenwald) € 2.400,00
Chemnitz, Sachsen € 1.410,00
Chüden € 2.150,00
Dingolfing € 1.216,00
Dortmund € 840,00
Duisburg € 1.799,42
Dürrröhrsdorf-Dittersbach € 2.000,00
Eberfing € 2.490,63
Eckelsheim € 1.625,00
Elbingerode, Niedersachsen € 1.900,00
Essen, Ruhr € 1.720,00
Forbach (Baden) € 2.900,54
Fulda € 1.634,59
Hamburg € 1.552,00
Hamm (Westfalen) € 1.931,00
Hanau € 2.223,00
Ingolstadt, Donau € 1.400,00
Kall € 1.920,00
Karlsruhe (Baden) € 1.760,00
Kinding € 1.760,00
Köln € 455,00
Köngen € 2.000,00
Kulmbach € 2.000,00
Lahn, Hümmling € 2.340,00
Lauingen (Donau) € 1.785,00
Leipzig € 1.496,48
Lutherstadt Wittenberg € 1.200,00
München € 1.405,00
Norden, Ostfriesland € 1.760,00
Nürnberg, Mittelfranken € 1.408,00
Offenbach am Main € 1.892,00
Rangendingen € 2.900,00
Regensburg € 1.680,00
Reichertshausen, Ilm € 1.760,00
Salzbergen € 1.680,00
Schipkau € 1.344,00
Schorndorf (Württemberg) € 2.541,18
Schwedt / Oder € 1.600,00
Stuttgart € 1.550,00
Wilhelmshaven € 2.058,33
Worms € 1.400,00
Würzburg € 2.160,00



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden