Die Gehälter in Oststeinbek
Die Stadt Oststeinbek liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und gehört zum Landkreis Stormarn. Vor allem im Gewerbegebiet der Stadt haben sich zahlreiche große und mittelständische Unternehmen angesiedelt. Sie sorgen für eine stabile wirtschaftliche Lage der Stadt Oststeinbek. In Oststeinbek befinden sich zahlreiche Schulen, unter anderem auch eine Volkshochschule. Auch das Theater kommt in der Stadt nicht zu kurz. Allerdings findet dies nicht in einem Theater, sondern im Rathaus statt. Jährlich werden hier verschiedene Vorstellungen aufgeführt. Die Menschen sind immer wieder begeistert. Jedes Jahr finden hier das Maibaumfest und das Osterfeuer statt. Die Autobahn ist von Oststeinbek aus nicht sehr gut zu erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Bauaufzugsmaschinist in Oststeinbek beträgt 4.450,15 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.569,47 | € 5.330,83 | € 4.450,15 |
Netto | € 2.467,60 | € 3.472,43 | € 2.970,02 |
Ein/e Bauaufzugsmaschinist/in hat die korrekte Berufsbezeichnung, die Bauaufzugsführer/in genannt wird. Hierbei kümmert sich die Person um die Entwicklung von Aufzügen für Lasten, sowie um den Einbau, die Wartung und die Reparatur bei Aufzügen.
Um als Bauaufzugsmaschinist/in zu arbeiten, muss man sich von einem Maschinenführer weiterbilden auf den Spezialbereich der Aufzüge. Erst dann ist die offizielle Bezeichnung des Bauaufzugsführers korrekt. Wie der Name schon sagt, hat der Bauaufzugsführer seinen Wirkungskreis am Bau. Er ist dafür zuständig, dass Baumaterialien sicher im Aufzug transportiert werden können. Bei jedem Hochbau findet sich in der Regel auch ein Bauaufzugsführer. Aber auch in der Müll- und Abfallentsorgung .
Die Gehäter Bauaufzugsmaschinist basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Aachen | € 1.900,00 |
Berlin | € 2.275,00 |
Emlichheim | € 2.589,57 |
Kempten (Allgäu) | € 2.340,00 |
Meschede | € 1.066,67 |
Oststeinbek | € 3.569,47 |
Windorf | € 2.311,11 |
Wolfratshausen | € 2.000,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden