Die Gehälter in Bad Oeynhausen
Die Kurstadt Bad Oeynhausen liegt im Kreis Minden-Lübbecke. Nicht weit entfernt liegen Bielefeld und Hannover. Die Bundesautobahnen A2 und A30, mehrere Zugverbindungen, die über zwei städtische Bahnhöfe verkehren sowie ein ausgezeichnetes Straßensystem und ein ausgewogenes Busliniennetz machen die Stadt verkehrstechnisch gut erreichbar. Alle mit einer Kurstadt verbundenen medizinischen Berufe, sowie Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten in Bad Oeynhausen bieten gute Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten, ebenso, wie das ansässige Kunststoffwerk und andere Firmen. Neben einer Volkshochschule und einer Musikschule sind in der Stadt alle Möglichkeiten für eine ausgewogene Schulbildung, eine Zivildienstschule und ein Berufsbildungswerk vorhanden. Für ein ansprechendes Freizeitangebot sorgen alle für die Kurgäste angebotenen Unternehmungsmöglichkeiten - vom erholenden Bad bis zur Musikveranstaltung.
Das Durchschnittsgehalt für Badebetriebsleiter in Bad Oeynhausen beträgt 2.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.300,00 | € 2.500,00 | € 2.400,00 |
Netto | € 1.514,41 | € 1.617,28 | € 1.565,85 |
Badebetriebsleiter bzw. Badebetriebsleiterinnen sind für Fach- und Führungsaufgaben in Hallenbädern, Freibädern, Erlebnisbädern, Wellnessbädern oder Schwimmbädern von Krankenhäusern bzw.
Reha-Einrichtungen zuständig. Die Berufsbezeichnung des Badebetriebsleiters bzw. der Badebetriebsleiterin ist inzwischen veraltet; man findet heutzutage die Bezeichnung Meister bzw. Meisterin für Badebetriebe. Sie übernehmen Aufgaben in der Programmplanung, Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Tätigkeiten im Verwaltungsbereich. Dazu zählen die Berechnung von Tageseinnahmen, die Kalkulation von Angeboten und die Verhandlung mit Lieferanten. Zudem sind sie ebenfalls verantwortlich für die Kontrolle, ob alle Sanitär- und Hygienevorschriften eingehalten werden und ob die Wasserqualität in Ordnung ist. .
Die Gehäter Badebetriebsleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden