Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Augenoptikermeister in Hamburg beträgt 2.872,22 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 4.444,44 | € 2.872,22 |
Netto | € 724,30 | € 2.699,79 | € 1.712,05 |
Überwiegend in den Handwerksbetrieben übernehmen sie Fach- und Führungsaufgaben bei der Versorgung von Kunden mit einer Sehschwäche und fertigen für sie Sehhilfen an, die sie dann genauestens anpassen. Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben des Augenoptiker-Handwerks.
Die augenoptische Industrie bietet ebenfalls eine Anstellung als Augenoptikermeister und Augenoptikermeisterin. Dies sind Unternehmen wie Herstellerbetriebe, welche unter anderem Brillen und Kontaktlinsen herstellen. Nach einer qualifizierten und individuellen Sehberatung fertigen sie die für den Kunden geeignete Sehhilfe an. Zu ihren Aufgaben gehören die Kontrolle der Glasstärke mit Hilfe von speziellen Messgeräten und das passgenaue Schleifen der Brillengläser für die Brillenfassungen. Die Brillenfassungen werden von ihnen durch Erhitzen und Biegen in die richtige Form gebracht. Entweder führen der Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin diese Arbeiten selber durch oder übertragen sie angestellten Augenoptikern und Augenoptikerinnen, die sie dann bei ihrer Arbeit sowohl anleiten als auch kontrollieren. Selber durchführen müssen sie aber die Augenglasbestimmungen und die Anpassung der Kontaktlinsen. Mittels entsprechender Testgeräte und Instrumente werden von ihnen Sehschärfe - und Glasbestimmungen durchgeführt. Die danach nötigen technischen Unterlagen erstellen sie aufgrund der erhaltenen Messergebnisse. um dann die Sehhilfe herstellen zu können. Zu ihren täglichen Arbeitsmitteln gehören Mess- und Prüfgeräte und teilweise auch feinmechanische Geräte und Werkzeuge. Für ihre Arbeit benötigen sie sowohl Shleimaschinen .
Die Gehäter Augenoptikermeister basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Augsburg, Bayern | € 1.700,00 |
Berlin | € 1.462,50 |
Beverungen | € 2.440,00 |
Böblingen | € 2.900,00 |
Braunschweig | € 1.750,00 |
Brieskow-Finkenheerd | € 2.166,67 |
Bünde | € 808,00 |
Darmstadt | € 2.470,00 |
Dresden | € 1.750,00 |
Edemissen bei Peine | € 1.827,69 |
Eschborn, Taunus | € 3.157,89 |
Essen, Ruhr | € 2.166,67 |
Flensburg | € 2.600,00 |
Fulda | € 1.562,50 |
Fürstenfeldbruck | € 2.273,04 |
Gerolstein | € 2.700,00 |
Göttingen, Niedersachsen | € 2.166,67 |
Gründau | € 432,00 |
Hamburg | € 1.300,00 |
Hannover | € 1.846,15 |
Herne, Westfalen | € 2.222,22 |
Jena | € 2.000,00 |
Kiel | € 2.000,00 |
Koblenz am Rhein | € 487,50 |
Köln | € 2.000,00 |
Landau an der Isar | € 3.067,00 |
Leer (Ostfriesland) | € 2.757,08 |
Leipzig | € 1.850,00 |
Lengerich, Westfalen | € 1.355,90 |
Lübeck | € 1.229,34 |
Lüdinghausen | € 2.517,07 |
Meerane | € 1.400,00 |
Mönchengladbach | € 1.100,00 |
München | € 1.700,00 |
Münster, Westfalen | € 1.840,00 |
Neu-Isenburg | € 2.383,33 |
Poing bei München | € 2.500,00 |
Rees | € 2.400,00 |
Regensburg | € 1.950,00 |
Rendsburg | € 2.555,56 |
Saarbrücken | € 2.500,00 |
Schleswig | € 1.500,00 |
Solingen | € 1.600,00 |
Steinfeld (Oldenburg) | € 1.500,00 |
Trier | € 2.239,00 |
Waghäusel | € 2.408,75 |
Weilheim in Oberbayern | € 2.708,33 |
Weiterstadt | € 2.600,00 |
Wiesbaden | € 1.045,00 |
Worms | € 2.060,76 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden