Die Gehälter in Tettnang
Die Stadt Tettnang gehört zum Bodenseekreis im Bundesland Baden-Württemberg. Der Regierungsbezirk ist Tübingen. Durch die wunderschöne Lage im Bodensee-Hinterland bietet Tettnang einen herrlichen Ausblick auf den Bodensee und die Alpen. In wirtschaftlicher Sicht hat sich in den letzten Jahren das Elektronikgewerbe in Tettnang sehr stark stabilisiert und bietet vielen Einwohnern Arbeitsplätze. Durch Fördermaßnahmen soll der Wirtschaftsstandort Tettnang noch erweitert werden. Neben den üblichen Betrieben aus dem Bereich Handel und Handwerk ist auch die Land- und Forstwirtschaft in Tettnang ein wichtiger Faktor. Die Lage an der oberschwäbischen Barockstraße zeigt sich auch im Bereich des Tourismus, in dem ebenfalls Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind. Mit der direkten Lage an der Bundesstraße B467 die von Ulm nach Kressbronn führt und den öffentlichen Busverkehr ist die Stadt verkehrstechnisch gut versorgt.
Das Durchschnittsgehalt für Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsangabe in Tettnang beträgt 3.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.500,00 | € 4.500,00 | € 3.000,00 |
Netto | € 896,06 | € 2.994,34 | € 1.945,20 |
Arbeitskäfte ohne nähere Tätigkeitsangabe sind alle Arbeiter und Arbeiterinnen die man keiner betimmten Berufsgruppe zuordnen kann. Es handelt sich hier in den meisten Fällen und Hilfsarbeiter und Hilfarbeiterinnen die bei Bedarf für untergeornetet Tätigkeiten in Industrie- und Wirtschaft benötigt werden.
In Frage kommt hier das sogenannte "Faktotum", jemand der überall gerade dort eingesetzt wird, wo eine Hilfskraft notwendig wird. Eine Arbeitskraft ohne besondere Tätigkeitsmerkmale kann alles möglich machen, vom Fegen des Betriebshofes, über das Reinigen der Fenster bis zum Papierkörbe entleeren oder nach Anweisungen Hilfsarbeiten im Betrieb erledigen.Oftmals handelt es sich um Arbeitskräfte, die bei plötzlichem, nicht vorhersehbaren Arbeitsanfall zusätzlich .
Die Gehäter Arbeitskräfte ohne nähere Tätigkeitsangabe basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden