Ferner befassen sie sich mit urheberrechtlichen Fragen und Lizenz- und Produktabsprachen mit anderen Verlagen. Sie müssen in der technischen und elektronischen Entwicklung, die die Produktion beeinflusst, immer auf dem neusten Stand sein, um die richtigen erneuernden Entscheidungen für ihre Zeitschrift oder Zeitung zu treffen. Zeitungs- und Zeitschriftenverleger .

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Wie viel Zeitungs- u. Zeitschriftenverleger, Ergebnis Zeitungs- u. Zeitschriftenverleger?


und Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerinnen arbeiten bei Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen. Weitere Möglichkeiten ergeben sich in Verlagen für Internetzeitschriften und -zeitungen.

Die Gehäter Zeitungs- u. Zeitschriftenverleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Berlin € 5.350,00
Bielefeld € 532,38
Bingen am Rhein € 2.500,00
Darmstadt € 606,67
Datteln € 1.254,39
Furth, Kreis Landshut € 1.733,33
Herford € 1.950,00
Karlsruhe (Baden) € 4.333,12
Köln € 845,00
Langen (Hessen) € 4.060,81
Lohkirchen, Oberbayern € 695,65
Mülheim an der Ruhr € 1.263,89
Neutraubling € 961,33
Rhauderfehn € 1.087,67
Staufenberg, Hessen € 1.440,00
Trier € 1.300,00
Weikersheim € 1.285,71
Westoverledingen € 4.333,33
Willich € 1.060,00
Wolfsburg € 2.000,00

Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Medienkaufmann bzw. Medienkauffrau - Digital und Print oder im Vorläuferberuf des Verlagskaufmanns bzw. der Verlagskauffrau oder als Buchhändler bzw. Buchhändlerin. Auch mit einer Fortbildung als Fachwirt bzw. Fachwirtin für Medien und Verlagswirtschaft kann man diesen Beruf ergreifen. Absolventen bzw. Absolventinnen eines Studiums in den Bereichen Buchhandel, Buchwissenschaft, Germanistik oder Betriebswirtschaft können den Beruf ebenfalls ausüben. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden