Die Lagerverwaltung bei der Bundeswehr entscheidet sich nicht von anderen Lagerverwaltungen, lediglich die eingelagerten Artikel sind etwas anders. Der Beamte und die Beamtin führen Listen über die Lagerbestände, halten fest was ausgegeben wurde. Dabei muss notiert werden was wann an wen ausgegeben wurde. Der Lagerbestand wird fortlaufend geführt, sodass jederzeit über den Bestand Auskunft gegeben werden kann. Es können die unschiedlichsten Dinge lagermäßig erfaßt werden, seinen es Uniformen, Schuhe, Stiefel, Helme, oder auch Munition und Bewaffnung. Ebenso natürlich Zelte, Hilfsgüter und Ersatzteile sowie Nahrungsmittel. Der Beamte und sie Beamtin verwalten alle diese Dinge unter Zuhilfenahme von EDV-Systemen. Sie müssen Kenntnisse in der Lagerverwaltung und im Umgang mit dem Computer haben und genau arbeiten. Sie geben weiter, wenn die Bestände unter einen .
Wie viel Beamt(er) - Lagerverwaltung (einf. Dienst) Bundeswehr, Ergebnis Beamt(er) - Lagerverwaltung (einf. Dienst) Bundeswehr?
bestiummten Soll-Wert fallen, damit neu bestellt werden kann. Anlieferungen müssen sie genau überwachen, die Mengen und Artikel zählen und kontrollieren und mit den Lieferscheinen vergleichen.
Die Gehäter Beamt(er) - Lagerverwaltung (einf. Dienst) Bundeswehr basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Die abgezeichneten Lieferscheine dienen als Unterlage für die Rechnungsprüfung, daher müssen Fehlmengen und Falschlieferungen genau vermerkt werden.Nach der Anlieferung überwachen sie ein Einlagerung. Alle eingelagerten Gegenstände müssen erfaßt werden und an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden, damit sie bei Bedarf auch schnell wieder zur Hand sind. Teilweise werden die Artikel auch mit einem Strichcode gekennzeichnet. Der Beamte und die Beamtin im einfachen Dienst in der Lagerverwaltung der Bundeswehr haben die gleichen Aufgaben wie alle anderen Lagerverwalter. Sie haben Hilfspersonal für die Ein- und Auslagerung der Güter, das sind in diesem Fall dann üblicherweise wehrpflichtige Soldaten, die von ihnen unterwiesen und angeleitet werden müssen.Die Beamten und Beamtinnen in der Lagerverwaltung sind für die von ihnen geführten Läger verantwortlich und unterstehen der Kontrolle durch die übergeordneten Lager- und Logistikanbteilungen .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden