Die Gehälter in Erftstadt
Nur etwa 32 km von Köln sowie 25 m von Bonn entfernt gilt Erftstadt sowohl bei seinen Einwohnern, aber auch bei den zahlreichen Besuchern, die immer wieder gern hierher kommen, als überaus günstig gelegene Region im Rhein-Erft-Kreis. Dieses ist sicherlich nicht nur aufgrund der guten Verkehrsanbindungen durch Bus- und Bahnanbindungen der Fall, sondern auch die guten beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten gehören zu den diesbezüglichen Gründen. Mehrere Schlösser, die es von wunderschönen Radwanderrouten zu bewundern gibt sowie die attraktiven Ortsteile Ahrem, Dimerzheim, Erp, Friesheim, Gymnich, Herrich, Blessem, Bliesheim, Borr, Scheuren, Kirrdorf, Lechenich, Liblar oder Niederberg laden immer wieder dazu ein, Erftstadt von seinen schönsten Seiten zu erleben. Nach dem wohlverdienten Feierabend kann man hier also hervorragend die Seele baumeln lassen.
Das Durchschnittsgehalt für Verkaufsfahrer in Erftstadt beträgt 2.491,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.733,33 | € 3.250,00 | € 2.491,67 |
Netto | € 1.217,94 | € 1.988,99 | € 1.603,47 |
Für den Beruf als Verkaufsfahrer/in wird eine Ausbildung als Fahrer vorausgesetzt sowie ein Führerschein der Klasse B benötigt und in manchen Fällen auch der Führerschein Klasse C. Wird die Tätigkeit als Verkaufsfahrer/in auch im Güterkraft- oder Personenverkehr ausgeführt, ist zudem die Vorlage des Nachweises nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz erforderlich.
Der/die Verkaufsfahrer/in arbeitet hauptsächlich im Fahrverkauf für die Lebensmittelhändler. Dabei können sie den Verkauf von Back- und Süßwaren, Getränken, Frischwaren wie Fisch, Fleisch und Wurst, oder auch den Fahrverkauf von Gemüse und Obst übernehmen. Auch Betriebe mit Tiefkühlkost beschäftigen Verkaufsfahrer/innen, die tiefgekühlte Waren direkt an die Haushalte liefern. Auch im Bereich der Gastronomie können Verkaufsfahrer/innen in Hähnchengrillwagen .
Die Gehäter Verkaufsfahrer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden