Die Gehälter in Salzgitter

Die erst im 20. Jahrhundert gegründete Stadt liegt im Bundesland Niedersachsen und bildet dort ein wichtiges Zentrum. Die Stahlindustrie spielt hier eine wichtige Rolle. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier namhaft vertreten und betreibt hier wichtige Werke. Gleich mehrere große Fahrzeugproduzenten sind hier tätig. Auch wichtige Vertretungen und Niederlassungen der Bereiche Handel, Finanzsektor und Logistik finden sich in Salzgitter. Auch der Maschinenbau ist hier ansässig. Der bedeutende Hafen, der mit dem Mittellandkanal verbunden ist, ist ebenfalls ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Hier werden große Warenmengen umgeschlagen. Auch mit dem Bahn- und Autobahnnetz ist die Stadt verbunden. Für den Stadtverkehr sind Buslinien zuständig.

Das Durchschnittsgehalt für Sozialpfleger in Salzgitter beträgt 1.350,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.300,00 € 1.400,00 € 1.350,00
Netto € 1.029,96 € 1.095,73 € 1.062,85

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Sozialpfleger basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Albertshofen, Kreis Kitzingen € 2.400,00
Aschaffenburg € 1.600,00
Augsburg, Bayern € 2.730,00
Bamberg € 1.500,00
Beckum, Westfalen € 2.789,47
Bogen, Niederbayern € 1.440,00
Brandenburg an der Havel € 1.150,00
Burgkirchen an der Alz € 1.500,00
Dielheim € 2.307,97
Dingolfing € 1.462,50
Düsseldorf € 2.028,26
Ennepetal € 1.600,00
Erfurt € 1.300,00
Frankfurt (Oder) € 2.166,67
Frankfurt am Main € 2.254,50
Geilenkirchen € 2.174,52
Güstrow € 1.733,33
Hamburg € 818,98
Hannover € 1.578,95
Irlbach an der Donau € 1.282,76
Kiel € 3.978,95
Köln € 1.444,44
Kraiburg am Inn € 1.451,43
Lauf an der Pegnitz € 1.896,00
Neuburg an der Donau € 1.600,00
Remscheid € 1.956,68
Salzgitter € 1.300,00
Schweinfurt € 1.732,59
Simbach am Inn € 2.203,50
Viersen € 2.888,89



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden